Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 22. Mai, den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) verabschiedet. Die Reaktionen der Bioenergieverbände sind schockiert, insbesondere aufgrund der zögerlichen Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber den Betrugsfällen bei sogenannten Upstream Emission-Reduction-Zertifikaten.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kritisiert die Beschlüsse scharf: „Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts wird der Spuk zwar für die Zukunft beendet, 7,6 Mio. t nicht erbrachter Klimaschutz werden aber einfach mit einem Achselzucken abgetan. Die Mineralölwirtschaft hat exorbitante Gewinne aus Luftnummern geschöpft und bleibt sanktionslos.“ Sie bemängelt, dass auch im laufenden Quotenjahr weiterhin offenkundige Fälschungen angerechnet werden könnten.
Rostek betont, dass die redlichen Erfüllungsoptionen, darunter Ladesäulenbetreiber und Kommunen sowie Produzenten von erneuerbarem Strom, Biomethan, Wasserstoff und Biokraftstoffen, die Leidtragenden dieser Situation seien. Zudem seien das Klima und deutsche Steuergelder geschädigt worden. Sie fordert dringende Nachbesserungen, um den Schaden zumindest im laufenden Quotenjahr zu begrenzen.
Auch der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) fordert striktere Maßnahmen. Insbesondere müssten Zertifizierungen und Kontrollen bei fortschrittlichen Biokraftstoffen und Projekten zur Minderung des Treibhausgasausstoßes bei der Erdölförderung deutlich verschärft werden. Elmar Baumann, Geschäftsführer des VDB, äußert sich positiv zur frühzeitigen Beendigung der Anrechnung von UER-Maßnahmen, betont jedoch die Notwendigkeit klarer Regeln und wirksamer Kontrollen durch die deutschen Behörden.
Die Verordnung betrifft die UERV, die sich mit Treibhausgasemissionen bei der Erdölförderung befasst. Mineralölkonzerne können die Reduktion dieser Emissionen, beispielsweise durch die Nutzung von klimaschädlichem Begleitgas Methan, auf ihre deutschen Klimaverpflichtungen anrechnen lassen. Dies gilt unabhängig vom Standort der UER-Projekte, häufig auch in China. Recherchen haben jedoch ergeben, dass zahlreiche UER-Projekte in China nicht existieren und gefälschte Zertifikate verwendet wurden.
Durch die Flut von mutmaßlich gefälschten Zertifikaten ist ein Überangebot auf dem deutschen Markt entstanden, wodurch der Preis für Zertifikate drastisch gesunken ist. Die Wirtschaftlichkeit der deutschen Biokraftstoffproduktion ist dadurch stark gefährdet, wie Baumann betont. Neben der Biokraftstoffbranche sind auch andere Industriezweige, wie die Zement- und Stahlindustrie, betroffen. Baumann fordert, dass die Bundesregierung und Verwaltung konsequent gegen kriminelle Machenschaften vorgehen und regelkonform arbeitende Unternehmen schützen.
Die THG-Quote, die auch für Biokraftstoffe, E-Fuels und Elektromobilität gilt, schreibt den Mineralölunternehmen eine Minderung des Treibhausgasausstoßes ihrer Kraftstoffe um derzeit 9,25 % vor. Die Unternehmen können die Treibhausgasminderungen mittels Zertifikaten untereinander handeln, was die Bedeutung einer korrekten und transparenten Zertifizierung unterstreicht.