Das bayerische Kabinett hat eine Regelung beschlossen, die eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Kommunen an neuen großen Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorsieht. Diese Entscheidung umfasst alle Windkraftanlagen sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer Leistung von fünf Megawatt. Bürgerenergiegesellschaften und spezielle Anlagen wie Agri- oder Floating-PV sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bereits bestehende Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sehen vor, dass Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen den Kommunen eine Beteiligung von 0,2 Cent je Kilowattstunde bieten dürfen, jedoch nicht müssen. Diese bisherige Regelung wird von der bayerischen Landesregierung als unzureichend angesehen, was zur Entwicklung eines eigenen Gesetzes führte. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erhielt im Ministerrat Zustimmung zu seinem Gesetzesvorschlag, der nun eine feste Beteiligung der Kommunen festschreibt.
Nach der geplanten Regelung sollen ab einer Höhe von 50 Metern bei Windrädern und ab einer Leistung von fünf Megawatt bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen je eingespeiste Kilowattstunde 0,3 Cent an die jeweilige Gemeinde und an Bürgerbeteiligungsprojekte fließen. Dies soll zur Steigerung der Akzeptanz dieser Projekte in den Kommunen beitragen. Bei Windkraftanlagen müssen sich alle Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Anlagen sowie die dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner die Abgabe teilen. Bei Photovoltaikprojekten profitieren hingegen die Standortgemeinden sowie deren Einwohner.
Für die durch diese Regelung betroffenen Anlagenbetreiber besteht die Möglichkeit, sich mit den Gemeinden auf individuelle Vereinbarungen zu einigen. Diese können von einer direkten Beteiligung an der Projektgesellschaft über vergünstigte Stromtarife bis hin zur Finanzierung gemeinnütziger Projekte reichen. Auch der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge könnte Teil solcher Vereinbarungen sein.
Das Gesetz wird nach einer Verbandsanhörung dem bayerischen Landtag vorgelegt und könnte, bei Zustimmung, die Rahmenbedingungen für die Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Bayern maßgeblich verändern.