Der Energieausschuss des Bundestages hat grünes Licht für das neue Biogaspaket gegeben, das signifikante Verbesserungen für Biogasbauern bis zum Jahr 2025 verspricht. Erwartet wird, dass der Bundestag die Novelle des Biomassepakets diesen Freitag verabschiedet, nachdem sie bereits am Mittwoch mit Unterstützung von SPD, Grünen und der Union die Mehrheit im Ausschuss erlangt hat.
Das Gesetz hat das Ziel, die Betriebsweise von Biogasanlagen flexibler zu gestalten und das Ausschreibungsvolumen für die Jahre 2025 und 2026 erheblich zu erhöhen. Für die Landwirte bedeutet dies konkret, dass das Ausschreibungsvolumen auf 1.300 Megawatt im Jahr 2025 und 1.126 Megawatt im Jahr 2026 ansteigt, ergänzt durch das nicht vergebene Biomethan-Volumen aus dem Vorjahr, das 2025 348 Megawatt betragen wird. Somit wird das Volumen im Jahr 2025 insgesamt 1.648 Megawatt erreichen, deutlich mehr als die im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 vorgesehenen 400 Megawatt.
Zudem wird der Flexibilitätszuschlag von derzeit 65 Euro pro Kilowatt auf 100 Euro pro Kilowatt angehoben. Auch der zweite Vergütungszeitraum wird auf 12 Jahre verlängert, was nach Angaben des Fachverbandes Biogas eine dreifache Überbauung ermöglichen soll. Diese Änderungen sollen spätestens bei der zweiten Ausschreibungsrunde im Oktober wirksam werden, obwohl es für die erste Runde im April eng werden könnte. Hierfür ist noch die Zustimmung des Bundesrates und der EU-Kommission erforderlich, zudem muss die Bundesnetzagentur die neuen Konditionen rechtzeitig bekannt geben.
Die Gesetzesnovelle ermöglicht auch den weiteren Betrieb von Altanlagen, was eine optimierte Nutzung der Substrate durch bedarfsgerechtes Betreiben der Anlagen erlaubt. Branchenvertreter warnen jedoch, dass ohne diese neuen Perspektiven in den kommenden Jahren viele bestehende Anlagen stillgelegt werden könnten.
Die Zustimmung des Ausschusses gilt als bedeutender Erfolg für die Biogasbranche. Laut Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, haben die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU gemeinsam die Weichen für die Zukunft der Biogasbranche gestellt und dabei parteipolitische Erwägungen hintangestellt. Trotz der Verbesserungen durch die Fraktionen wird die nächste Bundesregierung auf diesen Fortschritten aufbauen müssen. Kritik gibt es allerdings an der Festlegung der Vergütung nach Betriebsviertelstunden und an der Reduzierung des sogenannten „Maisdeckels“, welche von Kritikern als unnötige Symbolpolitik betrachtet wird. Weitere Maßnahmen sind im Bereich Biomethan, Holz und güllebetonten Anlagen nach wie vor erforderlich.