Bei der Verpachtung einer Fläche für Freiflächenphotovoltaik ist es wichtig zu bedenken, dass der Pächter die Module nach Ablauf des Vertrages wieder abbauen muss. Hier kann eine Absicherung der Rückbaukosten sinnvoll sein. Doch wie hoch sollte diese Absicherung sein und worauf ist im Pachtvertrag zu achten?
Die richtige Rückbauabsicherung bestimmen
Die Höhe der Rückbauabsicherung kann nicht pauschal festgelegt werden. Es ist jedoch entscheidend, dass die Absicherung insolvenzsicher erfolgt. Dies kann beispielsweise durch eine Bankbürgschaft eines Kreditinstituts gewährleistet werden, die selbstschuldnerisch sein muss. Bei großen Energieversorgern als Anlagenbetreiber könnte auch eine selbstschuldnerische Konzernbürgschaft akzeptabel sein. Zudem ist es ratsam, die Höhe der Absicherung regelmäßig zu überprüfen, da sich die Kosten für den Rückbau und die Restwerte der verbauten Materialien im Laufe der Zeit erheblich verändern können.
Beträge für die Rückbauabsicherung
Bei aktuellen Vertragsabschlüssen werden üblicherweise Beträge zwischen 3.000 und 8.000 € pro Hektar mit PV-Anlagen bebauter Fläche vereinbart (Stand 2024). Projektierer argumentieren oft damit, dass der Restwert der Materialien mittlerweile höher sei als die Kosten des Abbaus. Die Bürgschaftshöhe kann auch auf die installierte Leistung in kWp abgestellt werden. Es ist wichtig, die Höhe der Rückbauabsicherung und die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung in den Vertrag aufzunehmen, um sich abzusichern.
Expertenmeinung von Mandus Fahje
Als Experte im Bereich Recht und Fachanwalt für Agrarrecht empfiehlt Mandus Fahje aus Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, eine sorgfältige Prüfung der Rückbauabsicherung bei der Verpachtung von Freiflächen-PV. Bei Fragen oder ähnlichen Erfahrungen können Leser sich gerne an ihn wenden.
Für weitere Fragen oder Themen können Leser gerne eine E-Mail an leserfragen@topagrar.com senden. Erfahrungen oder Hinweise zum Thema Rückbauabsicherung können an maria.meinert@topagrar.com geschickt werden.