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Ärger im Getreidehandel: Was Landwirte wissen müssen

Im Getreidehandel treten häufig Komplikationen auf, insbesondere wenn Zahlungen verspätet erfolgen, die vereinbarte Qualität nicht erreicht wird oder die Analyseergebnisse hinter den Erwartungen zurückbleiben. Die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (EHB) bieten hierfür klare Richtlinien.

Rechtsanwalt Götze Gärtner aus Quedlinburg, ein Experte im Agrarrecht, beleuchtet in einem Interview die gängigen Probleme bei der Bezahlung im Getreidehandel. Erstmals im April 2022 veröffentlicht, sind seine Ratschläge auch während der aktuellen von Bedeutung.

Ein verbreitetes Problem stellt das kurze Zahlungsziel dar, das laut EHB oft nur einen Tag nach Lieferung endet. Verzögert sich die Zahlung, kommt der Käufer in Verzug, wodurch der Anspruch auf Verzinsung des Betrags hat. Es ist ratsam, eine angemessene Frist zu setzen, um notfalls vor dem Schiedsgericht der Getreidebörse vorgehen zu können.

Bei der Analyse von Ölsaaten muss der Käufer die Ergebnisse innerhalb von sieben Tagen an den Landwirt senden. Für und ist das Senden von Analyseergebnissen zwar nicht vorgeschrieben, jedoch muss der Käufer bei Beanstandungen eine Analyse durchführen. Wichtig ist es, die rechtzeitige Übermittlung der Analyseergebnisse schriftlich festzulegen.

Um mögliche Abweichungen transparent zu machen, ist es empfehlenswert, Abzüge für Reinigung, und Trocknung sowie für Schwund und Fremdbesatz im Voraus zu klären. Bei Diskrepanzen in Analysen oder Rechnungen sollte schnell reagiert und eine Nachanalyse gefordert werden.

In Fällen von Zahlungsausfällen oder hartnäckigen Verzögerungen durch den Käufer bleibt oft nur der Gang vor das Schiedsgericht der Getreidebörse. Fachkundige rechtliche Unterstützung ist dabei unerlässlich.

Vor dem Weiterverkauf eingelagerter Getreidevorräte sollten die Vorgaben der EHB beachtet und eine angemessene Frist gesetzt werden. Besondere Vorsicht ist bei Vorkontrakten geboten, insbesondere bezüglich Ausstiegsklauseln. Es ist entscheidend, die Qualität zu sichern und keine Ware ohne vorherige oder gleichzeitige Zahlung auszuhändigen, um finanzielle Risiken im Falle einer Insolvenz zu minimieren.

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