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Freihandelsabkommen zwischen EU und Neuseeland tritt in Kraft

Ab dem 1. Mai wird das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wirksam. Dieses Abkommen führt unter anderem zu einer Steigerung der Einfuhren von neuseeländischem Schaf- und sowie Milchprodukten in die EU.

Am 25. März hat das Parlament in Wellington das Gesetz zu diesem Handelsabkommen mit der EU mit königlicher Zustimmung ratifiziert, wodurch das Abkommen früher als geplant in Kraft treten kann. Neuseelands Handels- und Landwirtschaftsminister Todd McClay äußerte sich positiv über die EU als einen wichtigen und gleichgesinnten internationalen Partner und betonte die Bedeutung des Abkommens für den Ausbau der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen Neuseeland und der EU.

Durch das Abkommen wird ein signifikanter Anstieg des Gesamterlöses aus neuseeländischen Exporten in die EU erwartet, mit einer Zunahme von bis zu 1,7 Milliarden Euro pro Jahr und einer Reduktion der Zollausgaben um etwa 100 Millionen Euro jährlich. Zollvergünstigte Ausfuhrquoten für Rind- und Schaffleisch, Butter, Käse und Milchpulver werden den Handel erleichtern und für die Exporteure neuseeländischer Agrarprodukte wie Kiwis, Äpfel, Zwiebeln, Wein, Fisch und Meeresfrüchte erhebliche Vorteile mit sich bringen, da diese Produkte keine EU-Einfuhrabgaben mehr zu entrichten haben.

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens werden zudem die Zollsätze für bestimmte EU-Agrarexporte nach Neuseeland, darunter , Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren, Kekse und Tierfutter, abgeschafft. Die EU hat zudem den Schutz von etwa 2.000 geografischen Angaben, einschließlich bestimmter Käsesorten wie Feta und Gorgonzola, durchgesetzt.

Für die Einfuhr sensibler Agrarprodukte aus Neuseeland in die EU sind zollfreie beziehungsweise zollermäßigte Kontingente vorgesehen, die bis zum Jahr 2031 schrittweise erweitert werden. Das Kontingent für neuseeländisches Schaffleisch wird über einen Zeitraum von sieben Jahren um 38.000 Tonnen auf insgesamt etwa 163.800 Tonnen erhöht. Für Rindfleisch wird eine Freihandelsquote mit einem Zollsatz von 7,5% für anfänglich 3.333 Tonnen eingeführt, die bis 2031 auf 10.000 Tonnen ansteigen wird. Zudem wird die Zollbelastung für bestimmte Mengen im Rahmen der WTO-Quote von 20% auf 7,5% reduziert, wobei ausschließlich Fleisch von Weiderindern geliefert werden darf.

Bei Milchprodukten werden die zollermäßigten Einfuhrkontingente erhöht, was über einen Zeitraum von sieben Jahren 15.000 Tonnen Butter, 25.000 Tonnen Käse und 15.000 Tonnen Milchpulver umfasst. Zudem werden die Zollsätze für Butter und Käse im Rahmen einer zusätzlichen WTO-Quote gesenkt.

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