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Kritik an Machtkonzentration im Lebensmittelhandel: Habeck fordert Reformen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck () hat anlässlich des 50. Jubiläums der Monopolkommission deutliche Kritik an der Machtkonzentration im deutschen Lebensmittelhandel geäußert. Bei der Festveranstaltung betonte er die Problematik der dominanten Stellung weniger großer Lebensmittelhandelsketten und den daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen. Insbesondere die Praxis, Produkte unter den der Landwirte zu verkaufen, stand im Mittelpunkt seiner Kritik.

Die Monopolkommission, die alle zwei Jahre ein Hauptgutachten zur Unternehmenskonzentration in Deutschland vorlegt, wird im kommenden Gutachten, das am 1. Juli erscheint, die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) sowie die sogenannten Margenverschiebungen innerhalb der Lebensmittelkette beleuchten. Diese Margenverschiebungen betreffen die Verteilung der Gewinne entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette, vom Produzenten bis zum Endverkäufer.

Nach den intensiven Bauernprotesten Anfang 2024 beauftragte Minister Habeck die Monopolkommission, zusätzlich ein Sondergutachten zum LEH zu erstellen. Dieses Gutachten soll unabhängig vom Hauptgutachten erstellt werden und gezielt prüfen, ob gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind, um die Marktkonzentration und die Praktiken im Lebensmittelhandel zu regulieren.

Habeck betonte die Bedeutung dieses Sondergutachtens als Reaktion auf die anhaltenden Proteste und die Forderungen der Landwirte nach faireren Marktbedingungen. Ziel sei es, eine gerechtere Verteilung der Erlöse in der Lebensmittelkette zu erreichen und sicherzustellen, dass Landwirte nicht unter den Produktionskosten verkaufen müssen.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden von der landwirtschaftlichen und politischen Gemeinschaft mit Spannung erwartet. Eine mögliche gesetzgeberische Reaktion könnte weitreichende Veränderungen im deutschen Lebensmittelhandel mit sich bringen, um den Wettbewerb zu stärken und fairere Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.

Die Monopolkommission wird ihre Ergebnisse und Empfehlungen sowohl im Hauptgutachten als auch im Sondergutachten vorstellen. Diese Analysen sollen der Bundesregierung als Grundlage für mögliche Reformen und Maßnahmen dienen, um die Machtkonzentration im Lebensmittelhandel zu entschärfen und eine nachhaltige und faire Marktstruktur zu gewährleisten.