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Russland führt dauerhafte Exportzölle für Hülsenfrüchte ein

Ab dem 1. Januar 2025 werden in dauerhafte Exportzölle auf bestimmte Arten von Hülsenfrüchten eingeführt, die außerhalb des Eurasischen Wirtschaftsraums exportiert werden. Diese Maßnahme wurde durch die Verordnung Nr. 1929 der russischen Regierung vom 27. Dezember 2024 beschlossen und von der Regierungspressestelle bekannt gegeben.

Die neuen Zölle betreffen den Export von Erbsen, Kichererbsen und Linsen. Es wird eine Ausfuhrsteuer in Höhe von 5% des Zollwerts erhoben. Die russische Regierung gibt an, dass diese Maßnahme dazu beitragen soll, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Export von Hülsenfrüchten und dem inländischen Verbrauch zu fördern.

Bis Ende des Jahres 2024 wurden für den Export von Hülsenfrüchten aus Russland flexible Exportzölle angewandt, die je nach Wechselkurs des Rubels zwischen 4% und 7% lagen.

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