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Ab 2026 zählt Mais-Mischkultur als Mais im Agrarantrag

Ab dem Jahr 2026 werden und Mais-Mischkulturen als identische Hauptkulturen betrachtet. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Fruchtfolgeplanung von Landwirten, die Mais anbauen. Bereits bei der im Jahr 2025 müssen Landwirte folgende Punkte beachten, um die neuen Regelungen einzuhalten:

1. Fruchtwechsel und Fruchtfolge

Gemäß den Vorgaben von 7 muss innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren auf jeder Ackerfläche mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen angebaut werden. Zusätzlich ist auf mindestens 33 % der Ackerfläche ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur oder der Anbau einer Zwischenfrucht vorgeschrieben. Da Mais und Mais-Mischkulturen ab 2026 als dieselbe Hauptkultur gelten, führt der Anbau von Mais oder Mais-Mischkulturen in aufeinanderfolgenden Jahren nicht zu einem Fruchtwechsel.

Beispiel:

  • Wenn im Jahr 2025 Mais-Selbstfolge (reiner Mais) und im Jahr 2026 erneut Mais angebaut wird, liegt kein Fruchtwechsel vor.
  • Wenn im Jahr 2025 ein Mais-Stangenbohnen-Gemisch und im Jahr 2026 reiner Mais angebaut wird, gilt dies hingegen als Fruchtwechsel, da die Mischkultur 2025 noch als separate Hauptkultur zählt.

Landwirte müssen daher ihre so planen, dass sie die Anforderungen an den Fruchtwechsel erfüllen. Dies bedeutet, dass Mais oder Mais-Mischkulturen nicht in aufeinanderfolgenden Jahren auf derselben Fläche angebaut werden sollten, es sei denn, es wird eine Zwischenfrucht eingebaut.

2. Zwischenfrüchte als Alternative

Falls ein jährlicher Fruchtwechsel nicht möglich ist, kann der Anbau einer Zwischenfrucht auf mindestens 33 % der Ackerfläche die Anforderungen erfüllen. Landwirte, die Mais in aufeinanderfolgenden Jahren anbauen möchten, sollten daher prüfen, ob der Zwischenfruchtanbau eine praktikable Lösung darstellt.

3. Planung ab 2025

Landwirte müssen bereits im Jahr 2025 ihre Anbauplanung anpassen, um die Vorgaben ab 2026 zu erfüllen. Konkret bedeutet dies:

  • Keine Mais-Selbstfolge ab 2025, wenn im Jahr 2026 erneut Mais angebaut werden soll, da dies keinen Fruchtwechsel darstellt.
  • Mischkulturen im Jahr 2025 können genutzt werden, um den Fruchtwechsel für 2026 zu gewährleisten, da sie noch als separate Hauptkultur gelten.

4. Dokumentation und Antragstellung

Landwirte sollten ihre Anbauplanung sorgfältig dokumentieren und bei der Antragstellung für 2026 berücksichtigen, dass Mais-Mischkulturen ab diesem Jahr als reiner Mais gewertet werden. Eine frühzeitige Beratung durch die zuständigen Agrarbehörden oder landwirtschaftlichen Beratungsdienste ist ratsam, um Fehler zu vermeiden.

Landwirte, die Mais anbauen, müssen bereits 2025 ihre Fruchtfolge und Anbauplanung anpassen, um die neuen Regelungen ab 2026 zu erfüllen. Der Anbau von Mais oder Mais-Mischkulturen in aufeinanderfolgenden Jahren ist nur möglich, wenn eine Zwischenfrucht eingebaut wird oder die Fruchtwechselanforderungen auf anderen Flächen erfüllt werden. Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um die Vorgaben von GLÖZ 7 einzuhalten und mögliche finanzielle oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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