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BEL klagt gegen Zulassung von Fluopyram

Die erneute Zulassung des Pflanzenschutzmittels Fluopyram sorgt für erhebliche Unruhe unter den Gegnern chemischer Pflanzenschutzmittel. Das Bündnis für eine enkeltaugliche (BEL) hat rechtliche Schritte gegen die jüngste Genehmigung des von Bayer hergestellten Fungizids eingeleitet. Trotz einer technischen Verlängerung der Zulassung um weitere zwei Jahre im Dezember 2023, sieht das BEL wichtige gesundheitliche, ökologische und ökonomische Risiken, die seiner Ansicht nach bei der Entscheidung unzureichend berücksichtigt wurden.

Fluopyram wird in Deutschland in einer Vielzahl von landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt, darunter in mehr als 50 verschiedenen Arten von , Obst sowie im Acker- und Weinbau. Das BEL kritisiert, dass die erforderlichen Risikoprüfungen auf EU-Ebene, speziell durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), noch nicht abgeschlossen seien.

Als Reaktion darauf hat das BEL bei der EU-Kommission einen Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der Verlängerung eingereicht. Sollte diese Überprüfung nicht zum gewünschten Ergebnis führen, plant das Bündnis, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben.

Das BEL stützt seinen Antrag auf diverse Studien, die potenzielle Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch Fluopyram aufzeigen. Besorgniserregend ist die Behauptung, dass der Wirkstoff, trotz der Einstufung durch die EFSA als nicht flüchtig, durch die Luft verbreitet werde und sogar als das dritthäufigste im Hausstaub identifiziert wurde. In den wurde Fluopyram bereits 2012 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ klassifiziert. Darüber hinaus gibt es Belege für mögliche langfristige Schäden an insektenfressenden Vögeln, Bodenorganismen und anderen Nicht-Zielorganismen.

Die Bedenken des BEL umfassen auch wirtschaftliche Aspekte. Der Einsatz von Fluopyram könnte das Nebeneinander von ökologischer und konventioneller Landwirtschaft gefährden, da der Wirkstoff aufgrund seiner langen Abbauzeit in der Natur auch in Produkten aus ökologischem Anbau nachweisbar ist.

Das Fungizid stellt selbst für die konventionelle Landwirtschaft ein Risiko dar, wie Vorfälle im Weinbau zeigen. In mehreren europäischen Ländern kam es nach der Anwendung eines fluopyramhaltigen Mittels zu Schäden an Kulturpflanzen und Ertragseinbußen. In der musste Bayer bereits Entschädigungen in mittlerer sechsstelliger Höhe an betroffene Winzer zahlen.

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