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Bundesregierung: Pflanzenzüchter-Vorgehen legitim, kein Änderungsbedarf

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie keine Änderungen am bestehenden Sortenschutzrecht vornehmen wird. Diese Entscheidung folgt auf die kontroverse Diskussion um Erntegutbescheinigungen, die seit dem Sortenurteil des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2023 unter den Landwirten für Unruhe sorgen.

Landwirte, die aufgrund der geforderten Erntegutbescheinigungen Bedenken haben, erhalten keine Unterstützung von der Bundesregierung. Die Erntegutbescheinigungen sind besonders wegen der datenschutzrechtlichen Bedenken umstritten. Die Interessengemeinschaft Nachbau rät den Landwirten, diese Bescheinigungen nicht online anzufordern, um mögliche Datenschutzverletzungen zu vermeiden.

Die Regierung betrachtet das Vorgehen der Saatguttreuhand, die die Interessen der vertritt, als rechtmäßig und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der -Fraktion hervor.

Zudem besteht laut Bundesregierung keine Grundlage zur Schätzung möglicher Kosten, die landwirtschaftlichen Betrieben durch die sortenschutzrechtlichen Prüfpflichten entstehen könnten. Die Regierung plant nicht, einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz einzubringen. Das Sortenschutzrecht, das auf dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen basiert, bleibt unverändert.

Das Bundesgerichtshofsurteil vom 28. November 2023 wird von der Bundesregierung als eine Konkretisierung der bisherigen Rechtsprechung angesehen. Das Sortenschutzrecht soll im öffentlichen Interesse die Züchtung und Entwicklung neuer Pflanzensorten fördern, weshalb die Bundesregierung die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs respektiert und unterstützt.

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