In Norddeutschland erleichtert eine neue Regelung das bürokratische Prozedere für Landwirte erheblich. Ab sofort ist es ihnen gestattet, die Dokumentation der Gülleaufnahme und -abgabe nur noch halbjährlich vorzunehmen. Dieser Schritt dient der Reduktion bürokratischer Belastungen. Speziell in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung zu Beginn dieses Jahres die Frequenz der Meldepflichten für Wirtschaftsdünger verringert. Nachdem das Kabinett am 21. Januar der novellierten Landesverordnung zustimmte, müssen landwirtschaftliche Betriebe die Daten zu aufgenommenen oder abgegebenen Mengen fortan nicht mehr monatlich, sondern lediglich alle sechs Monate in einem elektronischen System erfassen.
Die neuen Regeln besagen, dass die Meldungen für die Zeiträume vom 1. Januar bis 30. Juni und vom 1. Juli bis 31. Dezember durchgeführt werden müssen, wobei die Einreichung jeweils bis spätestens einen Monat nach Ende des Halbjahres erfolgen soll. Das Ministerium für Landwirtschaft in Kiel erklärt, dass insbesondere Betriebe, die mit Lieferscheinen operieren, von dieser Neuregelung profitieren. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz betonte, dass die Anpassung der Meldepflichten ein bedeutender Schritt sei, um bürokratische Barrieren abzubauen und die landwirtschaftlichen Betriebe effektiv zu unterstützen.
Die Handhabung der Meldepflichten für Wirtschaftsdünger variiert bundesweit: Während in Bayern die Empfänger von Gülle oder Gärrückständen ihre Aufzeichnungen monatlich vornehmen müssen, diese jedoch nicht in einem speziellen Programm melden müssen, fordert Niedersachsen eine fristgerechte Meldung innerhalb eines Monats. Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen hingegen haben bereits ähnliche halbjährliche Fristen implementiert, wie sie jetzt auch in Schleswig-Holstein gelten.