Das Erntegut-Urteil bewegt weiterhin die gesamte Agrarbranche. Auch auf den DLG-Feldtagen war das Thema immer wieder Gegenstand hitziger Diskussionen. Die Nachbaugebühren in Höhe von etwa 13 Millionen Euro pro Jahr fehlen den Pflanzenzüchtern, was die Debatte anheizt.
Ursprung des Streits
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) beklagt seit Langem, dass eine Minderheit von Landwirten durch Schwarznachbau hohe finanzielle Verluste verursacht. Diese Landwirte umgehen die Zahlung der Nachbaugebühren, wodurch den Pflanzenzüchtern jährlich rund 13 Millionen Euro entgehen. Dieses Geld ist notwendig, um die Zuchtarbeit für klimaangepasste Sorten voranzutreiben.
Neue Verpflichtungen für den Handel
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verpflichtet nun den Erfassungshandel, nur noch legal produziertes Konsumgetreide anzunehmen. Dies bedeutet, dass das Getreide entweder aus Z-Saatgut oder lizenziertem Nachbau stammen muss. Landhändler und Genossenschaften müssen erweiterte Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV) einführen, um dieser neuen Erkundungspflicht nachzukommen. Dies stellt für viele einen ärgerlichen Mehraufwand dar.
Konflikt innerhalb der Branche
Besonders kompliziert wird die Situation dadurch, dass viele Getreideerfasser auch als Vermehrungsorganisationen (VO-Firmen) für Zuchtunternehmen fungieren. Sie betreuen Vermehrer, bereiten Saatgut auf und verkaufen es als Z-Saatgut. Dies wirft die Frage auf, wie die derzeit zerstrittenen Parteien in Zukunft zusammenarbeiten sollen.
Online-Plattform als Lösung?
Die Saatguttreuhandverwaltungs GmbH (STV), die im Auftrag des BDP Züchterentgelte und Nachbaugebühren einzieht, hat sich gegen die erweiterten QSV ausgesprochen. Stattdessen bevorzugt die STV eine selbst entwickelte Online-Plattform, auf der Landwirte freiwillig alle notwendigen Daten für eine Plausibilitätsprüfung digital hinterlegen können. Landwirte, die ihr Getreide legal angebaut haben, erhalten dann eine Bescheinigung zur Vorlage beim Getreidekäufer. Obwohl viele Details der Plattform noch unklar sind, da sie erst am 15. Juli 2024 freigeschaltet wird, gibt es bereits zahlreiche Bedenken.
Schwarznachbau und seine Folgen
Der Streit dreht sich letztlich um den Schwarznachbau einiger Landwirte. Landwirte haben das Recht, auch geschützte Sorten für den Eigenbedarf nachzubauen, solange sie die fälligen Nachbaugebühren bezahlen. Wenn jedoch Landwirte diese Gebühr umgehen, um persönliche wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, begehen sie eine Straftat und schaden dem Ruf aller korrekt handelnden Landwirte.
Ein Appell an die Branche
Landwirte und landwirtschaftliche Verbände stehen vor der Frage, ob sie weiterhin tolerieren wollen, dass eine Minderheit den Ruf der gesamten Branche beschädigt. Eine zeitnahe und klare Antwort ist erforderlich, um diese Herausforderung zu bewältigen.