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Frostschäden: EU-Hilfen kommen nicht in Deutschland an

Nachdem späte Fröste im Frühjahr zu beträchtlichen Schäden in Mitteleuropas Obst- und Weinbau geführt haben, hat die EU-Kommission ein Unterstützungspaket für betroffene Landwirte und Winzer beschlossen. Dieses sieht jedoch finanzielle Hilfen nur für Betriebe in Österreich, Tschechien und Polen vor, was insgesamt 62 Millionen Euro umfasst. Deutsche bleiben von diesen direkten EU-Hilfen ausgeschlossen, obwohl vor allem in Ost- und Süddeutschland erhebliche Frostschäden registriert wurden, die Schätzungen zufolge zwischen 210 und 254 Millionen Euro liegen.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft hat in Reaktion darauf die Europäische Kommission dringend aufgefordert, die Hilfsmaßnahmen auch auf deutsche Obst- und Weinbaubetriebe auszuweiten. , der Bundeslandwirtschaftsminister, hat diese Entscheidung der Kommission als willkürlich und dem Vertrauen abträglich kritisiert, besonders da viele der betroffenen deutschen Betriebe direkt an den Grenzen zu den begünstigten Ländern liegen.

Özdemir bemängelt die ungleiche Behandlung und fordert eine schnelle Lösung, damit auch deutsche Landwirte Unterstützung für die erlittenen Frosthilfen erhalten können.

Bereits in den Agrarräten der EU im Mai und Juni machte Deutschland auf die umfassenden Schäden aufmerksam, die die Landwirtschaft in vielen Bundesländern erlitten hat. Es wurde von flächendeckenden Frostschäden in Sachsen sowie regionalen Schäden in Brandenburg, , Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, , Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland berichtet. Die Einbußen im Obstanbau variieren zwischen 20 und 100 Prozent, besonders betroffen sind Kern-, Stein- und Beerenobst. Im Weinbau reichen die Schäden von 30 bis zu 100 Prozent, wobei eine genaue Schadenserfassung erst nach der Weinlese erfolgen kann.

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