Die Bundesregierung in Berlin beabsichtigt, die geltende Missbrauchsklausel beim Nutzhanfanbau aufzuheben, um den Umgang mit dieser vielseitigen Kulturpflanze zu lockern.
Ein neu vorgelegter Gesetzestext sieht zudem vor, den Indoor-Anbau von Nutzhanf zu gestatten und die Verwendung dieser Pflanze in Bereichen wie Textilien, Nahrungsmitteln oder Kosmetik zu fördern.
Eine wichtige Neuregelung in diesem Vorhaben ist die vollständige Streichung jener Klausel, die bislang vorschrieb, dass nur dann mit Nutzhanf Handel getrieben werden durfte, wenn ein Missbrauch zu berauschenden Zwecken ausgeschlossen blieb.
Nach Angaben des Entwurfs erfolgte der Umgang mit dieser Regelung bislang auf äußerst restriktive Weise, was die Weiterentwicklung dieses Wirtschaftszweigs erheblich einbremste.
Belegt ist nicht, dass Nutzhanf tatsächlich genutzt wird, um Rauschzustände herbeizuführen.
Geplant ist zudem, den Anbau von Nutzhanf in der Bundesrepublik auszuweiten, da diese Kultur besonders hinsichtlich nachhaltiger Rohstoffgewinnung, klimarelevanter Aspekte und biologischer Vielfalt überzeugt.
Die gewonnenen Pflanzenteile lassen sich breit einsetzen, etwa als Nahrungsmittel, für Baustoffe und Verbundmaterialien, zur Papierherstellung, für Seile sowie in kosmetischen Anwendungen und im Arzneimittelsektor.
Außerdem ist vorgesehen, den Anbau in geschlossenen Räumen zu erlauben, damit weitere Betriebe, vor allem in ländlichen Regionen, von diesem Segment profitieren können und dabei insbesondere CBD-haltige Produkte gewinnen.
Die staatliche Seite beurteilt diesen gesetzlichen Schritt als sinnvolle Weiterentwicklung einer überlegten Politik im Bereich des Hanfanbaus.
Gleichzeitig soll die Sicherheit von Verbrauchern, vor allem von Heranwachsenden, vor möglichen Risiken durch THC in Lebensmitteln durch diese Maßnahmen weiterhin gewährleistet bleiben.