Landwirte reagieren oft skeptisch auf die Idee, handelsüblichen Haushaltszucker in ihre Pflanzenschutzspritzen zu füllen. Dennoch weckt der mögliche Nutzen solcher speziellen Spritzungen häufig Neugier. Wenn Zucker zur richtigen Zeit auf den Weizenbestand gespritzt wird, können Ertrag und Qualität deutlich verbessert werden.
Eine Mischung aus Zucker und Stickstoffdünger kann zu einem höheren Proteinertrag im Weizen führen. Der Zeitpunkt der Ausbringung ist dabei entscheidend. In einem Youtube-Video von „Unser Land“, einem Kanal des Bayerischen Rundfunks, berichten Landwirte von ihren positiven Erfahrungen mit dieser Methode. Michael Muhr nutzt bereits seit einigen Jahren eine Mischung aus 5 kg Zucker und 5 kg Stickstoffdünger pro Hektar, gelöst in 150 Litern Wasser, und erzielt damit gute Ergebnisse.
Josef Betz, Berater bei einer bayrischen Landhandelsfirma, bestätigt die Vorteile dieser Spritzung. Er erklärt, dass die Kombination von Zucker und Stickstoffdünger das Hektolitergewicht und den Proteinertrag des Weizens positiv beeinflusst. Diese Behandlung kann zu einem Mehrertrag von bis zu 3,5 Dezitonnen führen. Die Kosten von etwa 30 Euro pro Hektar stehen dabei einem möglichen Ertragsplus von rund 80 Euro pro Hektar gegenüber. Zusätzlich hilft die Zuckerbehandlung dem Weizen, Trockenstress besser zu überstehen.
Betz betont, dass der Zeitpunkt der Zucker- und Stickstoffspritzung entscheidend ist. Die Behandlung sollte sieben bis 14 Tage nach der Blüte erfolgen, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Landwirte erkennen das Ende der Blüte daran, dass der Weizen die Staubbeutel nach außen abwirft.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zucker- und Stickstoffspritzung keine Pflanzenschutzmaßnahmen ersetzen kann und möglicherweise Nachteile mit sich bringt. So könnte der Weizen durch den Zucker attraktiver für Blattläuse werden und anfälliger für Krankheiten wie Braunrost.
Nicht jede Substanz, ob natürlichen Ursprungs oder ein Lebensmittel, darf in den Tank einer Pflanzenschutzspritze gefüllt werden. Zucker zählt zu den Grundstoffen, die für den Pflanzenschutz nützlich, jedoch nicht primär dafür vorgesehen sind. Die Genehmigung von Grundstoffen erfordert einen Beurteilungsbericht bei der EU-Kommission. Eine Liste zugelassener Grundstoffe ist beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhältlich.