Anzeige
 

Hochwasser: Bayern und Baden-Württemberg erlauben Nachdüngung

Nach den heftigen Starkniederschlägen und dem darauffolgenden Hochwasser vor zwei Wochen stehen viele Landwirte in vor großen Herausforderungen. Um die entstandenen Schäden abzumildern, haben Bayern und Baden-Württemberg beschlossen, den betroffenen Landwirten das Nachdüngen zu gestatten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Kulturen.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und das baden-württembergische (MLR) haben sich gemäß §3 Abs. 3 der (DüV) entschieden. Dieser Paragraf erlaubt es, den zuvor ermittelten Düngemittelbedarf um maximal 10 % zu überschreiten, wenn besondere Witterungsbedingungen, wie die jüngsten Unwetter, einen höheren Bedarf erfordern.

Das Nachdüngen ist grundsätzlich auf und Ackerkulturen im gesamten Gebiet beider Bundesländer erlaubt. Ausnahmen bilden jedoch die sogenannten Roten Gebiete sowie die Kulturen , Winterraps und GPS-Kulturen, für die diese Regelung nicht gilt.

Die Landwirte sind selbst dafür verantwortlich zu entscheiden, ob die lokalen Witterungsbedingungen einen erhöhten Düngemittelbedarf und somit die Nachdüngung erforderlich machen. Eine komplette Neuberechnung des Düngemittelbedarfs ist für die Betriebe nicht notwendig. Ein einfacher Vermerk in den Aufzeichnungen, beispielsweise „witterungsbedingt“, genügt, um die höhere Düngemenge zu dokumentieren.

Weitere Nachrichten aus der Kategorie Acker

Trockenheit bremst Nährstoffaufnahme – wann Blattdüngung helfen kann

Die anhaltend trockenen Witterungsbedingungen im Frühjahr haben in vielen Regionen zu unterversorgten Beständen geführt. Besonders betroffen sind Winterungen, die aufgrund des fehlenden...

Revolution in der Früherkennung von Pflanzenkrankheiten

Forscher der Hebräischen Universität Jerusalem haben eine innovative Methode zur Früherkennung von Tomatenkrankheiten entwickelt, die es ermöglicht, Infektionen zu identifizieren, lange bevor...

Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikade an Zuckerrüben: 120 Tage

Für den Schutz von Zucker- und Futterrüben gegen schädliche Insekten wurden zwei Insektizide, Carnadine® 200 und Kaiso® Sorbie, unter besonderen Bedingungen zugelassen....

Vereinfachte Erntegut-Bescheinigung für 2025 geplant

Für das Jahr 2025 kündigt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter zusammen mit der Saatgut-Treuhandverwaltung eine vereinfachte Version der Erntegut-Bescheinigung an. Diese Neuerung, die...

Insektizid Acetamiprid: Gefahr für Weichwanzen unterschätzt

Forscher der Universität Hohenheim haben alarmierende Daten zur Toxizität des Neonikotinoid-Insektizids Mospilan SG, das den Wirkstoff Acetamiprid enthält, veröffentlicht. Die Untersuchungen zeigen,...