Anzeige
 

Kennarten im Grünland per Drohne erkennen

Bis zum 15. Mai haben Landwirte noch die Möglichkeit, ihren Agrarantrag einzureichen, wobei die Öko-Regelung 5 für extensive Betriebe besonders attraktiv ist. Diese Regelung erfordert den Nachweis von vier regionalen Kennarten im , eine Aufgabe, die durch den Einsatz von Drohnentechnologie erheblich erleichtert werden kann.

Das Tochterunternehmen der Pflanzenschutzfirma Sumi Agro, anyA, bietet eine Lösung an, die es ermöglicht, Kennarten im Grünland mittels Fotoanalyse effizient zu erkennen. Die Technologie wurde kürzlich in einem Webinar vorgestellt und stößt auf großes Interesse bei Landwirten, die die Vorgaben der Öko-Regelung erfüllen möchten.

Die Durchführung der Drohnenflüge übernimmt das spezialisierte Unternehmen Droniq. Alexander Wulf von Droniq betont die Wichtigkeit der Wetterbedingungen für den Erfolg der Flüge: „Die Fläche muss trocken sein, und es darf weder regnen noch stürmische Winde geben.“ Zudem müssen die Flüge außerhalb der Brut- und Setzzeit stattfinden, was eine enge Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde erfordert.

Landwirte können diesen Service bereits für Flächen ab 0,5 buchen, wobei die Kosten 50 Euro pro Hektar (ohne MwSt.) betragen. „Für die Überwachung von drei Hektar benötigen wir lediglich eine Flugzeit von fünf Minuten“, erklärt Wulf. Die Flugrouten werden nach den Vorgaben der Landesbehörden für die Erfassung gemäß Öko-Regelung 5 festgelegt.

Brian Rawson, Entwicklungsleiter bei anyA, erklärt die technischen Details: „Unsere Drohne fliegt in einer Höhe von 18 bis 20 Metern und macht hochauflösende RGB-Fotos mit einer 20 Megapixel-Kamera.“ Eine speziell entwickelte Künstliche Intelligenz analysiert diese Bilder und kann 90% der rund 220 Kennarten in Deutschland identifizieren, auch wenn diese noch nicht blühen.

Die Ergebnisse werden den Landwirten in Form einer PDF-Datei übermittelt, die nicht nur die Flugroute, sondern auch die gefundenen Arten mit GPS-Daten enthält. Diese Datei kann als Nachweis gegenüber den Behörden verwendet werden. Derzeit wird noch an der Schaffung von Schnittstellen zu den Ministerien gearbeitet, um die Datenübermittlung zu vereinfachen. Bis diese Schnittstellen verfügbar sind, sollten die PDF-Dateien als ausreichender Nachweis dienen.

Weitere Nachrichten aus der Kategorie Acker

Trockenheit bremst Nährstoffaufnahme – wann Blattdüngung helfen kann

Die anhaltend trockenen Witterungsbedingungen im Frühjahr haben in vielen Regionen zu unterversorgten Beständen geführt. Besonders betroffen sind Winterungen, die aufgrund des fehlenden...

Revolution in der Früherkennung von Pflanzenkrankheiten

Forscher der Hebräischen Universität Jerusalem haben eine innovative Methode zur Früherkennung von Tomatenkrankheiten entwickelt, die es ermöglicht, Infektionen zu identifizieren, lange bevor...

Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikade an Zuckerrüben: 120 Tage

Für den Schutz von Zucker- und Futterrüben gegen schädliche Insekten wurden zwei Insektizide, Carnadine® 200 und Kaiso® Sorbie, unter besonderen Bedingungen zugelassen....

Vereinfachte Erntegut-Bescheinigung für 2025 geplant

Für das Jahr 2025 kündigt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter zusammen mit der Saatgut-Treuhandverwaltung eine vereinfachte Version der Erntegut-Bescheinigung an. Diese Neuerung, die...

Insektizid Acetamiprid: Gefahr für Weichwanzen unterschätzt

Forscher der Universität Hohenheim haben alarmierende Daten zur Toxizität des Neonikotinoid-Insektizids Mospilan SG, das den Wirkstoff Acetamiprid enthält, veröffentlicht. Die Untersuchungen zeigen,...