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Kennarten im Grünland per Drohne erkennen

Bis zum 15. Mai haben noch die Möglichkeit, ihren Agrarantrag einzureichen, wobei die Öko-Regelung 5 für extensive Betriebe besonders attraktiv ist. Diese Regelung erfordert den Nachweis von vier regionalen Kennarten im Grünland, eine Aufgabe, die durch den Einsatz von Drohnentechnologie erheblich erleichtert werden kann.

Das Tochterunternehmen der Pflanzenschutzfirma Sumi Agro, anyA, bietet eine Lösung an, die es ermöglicht, Kennarten im Grünland mittels Fotoanalyse effizient zu erkennen. Die Technologie wurde kürzlich in einem Webinar vorgestellt und stößt auf großes Interesse bei Landwirten, die die Vorgaben der Öko-Regelung erfüllen möchten.

Die Durchführung der Drohnenflüge übernimmt das spezialisierte Unternehmen Droniq. Alexander Wulf von Droniq betont die Wichtigkeit der Wetterbedingungen für den Erfolg der Flüge: „Die Fläche muss trocken sein, und es darf weder regnen noch stürmische Winde geben.“ Zudem müssen die Flüge außerhalb der Brut- und Setzzeit stattfinden, was eine enge Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde erfordert.

Landwirte können diesen Service bereits für Flächen ab 0,5 buchen, wobei die Kosten 50 Euro pro Hektar (ohne MwSt.) betragen. „Für die Überwachung von drei Hektar benötigen wir lediglich eine Flugzeit von fünf Minuten“, erklärt Wulf. Die Flugrouten werden nach den Vorgaben der Landesbehörden für die Erfassung gemäß Öko-Regelung 5 festgelegt.

Brian Rawson, Entwicklungsleiter bei anyA, erklärt die technischen Details: „Unsere Drohne fliegt in einer Höhe von 18 bis 20 Metern und macht hochauflösende RGB-Fotos mit einer 20 Megapixel-Kamera.“ Eine speziell entwickelte Künstliche Intelligenz analysiert diese Bilder und kann 90% der rund 220 Kennarten in Deutschland identifizieren, auch wenn diese noch nicht blühen.

Die Ergebnisse werden den Landwirten in Form einer PDF-Datei übermittelt, die nicht nur die Flugroute, sondern auch die gefundenen Arten mit GPS-Daten enthält. Diese Datei kann als Nachweis gegenüber den Behörden verwendet werden. Derzeit wird noch an der Schaffung von Schnittstellen zu den Ministerien gearbeitet, um die Datenübermittlung zu vereinfachen. Bis diese Schnittstellen verfügbar sind, sollten die PDF-Dateien als ausreichender Nachweis dienen.

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