Die Interessengemeinschaft Nachbau (IG Nachbau) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) haben Widerstand gegen das von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) eingeführte Verfahren zur Erteilung einer Erntegut-Bescheinigung angekündigt. Sie empfehlen den Landwirten, die Anforderung dieser Bescheinigung zu meiden.
Ab dem 8. Juli ist durch den Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und die STV ein Verfahren in Kraft getreten, das von Ackerbauern verlangt, sich für eine Erntegut-Bescheinigung zu registrieren. Diese Bescheinigung müssen Landwirte beim Verkauf ihrer Ernte vorweisen.
Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau, kritisiert das neue System als eine potenzielle „Datenerfassungsfalle“. Durch dieses System würden umfangreiche Daten über den Anbau und Saatguteinkauf der Landwirte erfasst, inklusive preissensitiver Informationen und Details zur Flächenbewirtschaftung, die normalerweise in den Anträgen für Direktzahlungen enthalten sind.
Eine Alternative zur Datenweitergabe, die von BDP und STV vorgeschlagen wird, ist die Durchführung von Kontrollen direkt auf den Betrieben. Janßen merkt jedoch an, dass solche Betriebskontrollen seit 2008 keine rechtliche Basis mehr besitzen und die Bedingungen zur Erteilung der Erntegut-Bescheinigung somit rechtlich fragwürdig seien.
Darüber hinaus heben die IG Nachbau und die AbL kartellrechtliche Bedenken hervor. Sie argumentieren, dass BDP und STV nicht gleichzeitig als Akteure auf dem Markt für Pflanzenzucht und als Kontrollinstanzen fungieren dürfen. Sie befürchten, dass das zentrale Kontrollsystem den Wettbewerb einschränkt und die Sortenvielfalt sowie die Preisgestaltung auf dem Saatgutmarkt negativ beeinflusst.
Janßen kündigt an, datenschutzrechtliche sowie kartellrechtliche Schritte zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Die IG Nachbau und die AbL stehen somit entschieden gegen die Verwendung der Erntegut-Bescheinigung durch Landwirte.