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Neue EU-Richtlinien zur Saatgutverordnung: Ein Schritt in Richtung Vielfalt oder ein riskantes Unterfangen?

Das Europäische Parlament hat kürzlich Richtlinien für die Überarbeitung der europäischen Saatgutverordnung festgelegt, ein Thema, das unterschiedliche Reaktionen hervorruft. Die Änderungen sollen Landwirten erlauben, Saat- und Pflanzgut unter bestimmten Voraussetzungen auszutauschen. Diese Entscheidung soll nach den Europawahlen weiter diskutiert werden, wobei die neue Parlamentszusammensetzung darüber entscheidet, ob die vorherige Position übernommen wird.

Die Hauptänderung besteht darin, den Landwirten den Austausch von Pflanzenvermehrungsmaterial zu ermöglichen, wobei die EU-Kommission das maximale Volumen für jede Art festlegen soll. Zusätzlich sollen die Produktionsstandards für Saatgut und Vermehrungsmaterial aus Drittstaaten auf einheimische Standards angehoben werden, um die Saatgutvielfalt zu bewahren und bestimmte Vermarktungsvorschriften zu lockern.

Für forstliches Vermehrungsmaterial unterstützt das Parlament eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, um bei Schadensereignissen schneller reagieren zu können. Zudem wird die Einführung einer vollständigen Rückverfolgbarkeit angestrebt, die Erzeuger verpflichten würde, die zuständigen Behörden vor der Ernte zu informieren.

Während die Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung (Arche Noah) die Sicherung des Rechts der Landwirte, eigenes Vermehrungsmaterial auszutauschen, begrüßt, kritisieren sie die Einschränkung der Weitergabe von gefährdeten Sorten auf etablierte Organisationen. Sie fordern einen klaren Rechtsrahmen für verschiedene Akteure, die zur Erhaltung der Sortenvielfalt beitragen.

Die Europäische Saatgutvereinigung (Euroseeds) sowie die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) äußern sich sehr kritisch zu den Vorschlägen. Sie warnen vor der Gefahr der Schaffung unregulierter Parallelmärkte und der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit und Sicherheit von Saatgut. Auch die EU-Verbände der Rüben- (CIBE) und Maiserzeuger (CEPM Maiz’Europe) sowie der Getreidehändler (COCERAL) teilen diese Bedenken.

Im Gegensatz dazu zeigt sich die EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM – Organics Europe) erfreut über die Novelle des Saatgutrechts. Sie sehen darin das Potenzial für mehr genetische Diversität bei Vermehrungsmaterial und einen verbesserten Zugang der Biobauern zur Biodiversität der Nutzpflanzen.

Diese kontroversen Meinungen zeigen, dass die überarbeitete Saatgutverordnung sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt, die es in den kommenden Gesprächen zu adressieren gilt.

Mehr Infos: IFOAM – Organics International

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