Um die viröse Vergilbung effektiv zu bekämpfen, ist es entscheidend, die Überträger – insbesondere virusübertragende Blattläuse – zu kontrollieren. Angesichts der potenziellen Gefahr, die diese Schädlinge für die Rübenernte darstellen, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kürzlich mehrere Notfallzulassungen für den Einsatz verschiedener Insektizide erteilt.
Diese Notfallzulassungen erlauben den Einsatz spezifischer Insektizide zur Bekämpfung der Blattläuse als Vektoren des Beet yellow virus (BYV), das für die viröse Vergilbung verantwortlich ist. Die Grüne Pfirsichblattlaus gilt als Hauptüberträger dieses Virus. Ein starker Befall durch diese Läuse kann die Rübenerträge erheblich mindern.
Die Notfallzulassungen wurden nach Art. 53, Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt und gelten für den Einsatz in Zuckerrüben, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden oder ein entsprechender Warndienstaufruf erfolgt. Einige dieser Insektizide dürfen auch bei Futterrüben angewendet werden. Die Zulassungen umfassen diverse Produkte, die nachweislich effektiv gegen die Schädlinge wirken und somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Rübenernte leisten können.
Zur Sicherung des Grundwasserschutzes enthält die Zulassung für alle Insektizide, mit Ausnahme von Pirimor, die Auflage, dass Präparate mit dem Wirkstoff Acetamiprid nicht auf Flächen ausgebracht werden dürfen, auf denen dieser Wirkstoff in den letzten zwei Kalenderjahren verwendet wurde. Diese Vorschrift soll eine übermäßige Anreicherung des Wirkstoffes im Boden verhindern.
Interessanterweise dürfen Acetamiprid-haltige Produkte, die eine reguläre Zulassung für den Einsatz gegen Kartoffelkäfer und/oder Läuse in Kartoffeln haben, ohne die Beschränkung der Vorjahresnutzung angewendet werden. Dies unterstreicht die Bedeutung von Acetamiprid als unverzichtbarem Mittel im Kartoffelanbau, wo es oft aufgrund fehlender Alternativen eingesetzt wird.
Durch diese Maßnahmen bietet das BVL den Landwirten erweiterte Möglichkeiten, ihre Rübenbestände effektiv vor Schäden durch viröse Vergilbung zu schützen. Gleichzeitig sorgen die Auflagen dafür, dass der Einsatz der Insektizide verantwortungsvoll und unter Berücksichtigung des Umweltschutzes erfolgt.