Der Streit zwischen Landwirten, Landhandelsunternehmen und Pflanzenzüchtern um die Umsetzung des Erntegut-Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) spitzt sich kurz vor der anstehenden Getreideernte zu und droht zu eskalieren.
Verunsicherung durch BGH-Urteil
Das BGH-Urteil hat eine Erkundigungspflicht des Agrarhandels bei der Anlieferung von Getreide festgelegt. Wie diese Erkundigungspflicht im Detail auszuführen ist, bleibt jedoch unklar. Infolgedessen herrscht unter den Beteiligten Verunsicherung. Viele Händler haben bereits Schreiben verschickt, um Landwirte daran zu erinnern, dass die Nachbauerklärung bis zum 30. Juni 2024 bei der Saatgut Treuhand-Verwaltungs GmbH (STV) eingereicht werden muss.
Drohungen und rechtliche Schritte
Einige Händler gehen sogar weiter: Ein großes Agrarhandelsunternehmen droht offenbar damit, kein Geld für die Ernte 2024 zu zahlen, wenn die Lieferantenerklärung nicht unterschrieben wird. Dies berichtet Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IGN), in einer Pressemitteilung.
Die IGN leitet nun gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. kartellrechtliche Schritte ein. Sie fordern eine vernünftige und praktikable Lösung, die die Landwirte nicht benachteiligt.
Aufruf zum Widerstand
AbL und IGN raten allen Landwirten, die bisher vorgelegten Lieferverträge nicht zu unterschreiben. Die Raiffeisengenossenschaften und den privaten Landhandel fordern sie auf, die bisherigen Liefererklärungen zu widerrufen. Stattdessen sollten sie dem Beispiel einzelner Genossenschaften und privater Landhändler folgen, die alternative Erklärungen ausarbeiten, die dem BGH-Urteil gerecht werden und für beide Seiten akzeptabel sind.