Am 3. Juni stellte die Saatguttreuhand-Verwaltungs GmbH (STV) ihre Pläne zur Einführung zusätzlicher Nachbaugebühren vor, die über eine sogenannte Erntegut-Bescheinigung erhoben werden sollen. Diese Ankündigung stößt auf erheblichen Widerstand in der Landwirtschaftsbranche.
Das Erntegut-Urteil hat eine Welle von Reaktionen ausgelöst: Händler von Getreide, Kartoffeln und Leguminosen müssen sich nun intensiver mit dem Thema Sortenschutz beschäftigen. Die STV präsentierte gestern ein Verfahren, das ab dem 15. Juli kostenlos für Landwirte und Händler verfügbar sein soll. Ein zentraler Bestandteil dieses Verfahrens ist die Nachweispflicht der Anbauflächen durch den GAP-Flächenantrag.
Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau (IGN), kritisiert die geplante Erntegut-Bescheinigung scharf und bezeichnet sie als eine Falle zur Datenerfassung. Janßen bemängelt, dass der Bundesgerichtshof den Umfang der Erkundigungspflicht nicht konkretisiert hat und dass die STV und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) nun versuchen, dies durch die Hintertür einzuführen.
Die Interessengemeinschaft Nachbau (IGN) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) warnen die Landwirte davor, sich unüberlegt auf die geplante Erntegut-Bescheinigung von BDP und STV einzulassen. Zudem fordern sie den Deutschen Raiffeisenverband und den Agrarhandel auf, ihre Mitgliedsunternehmen davon abzuhalten, von landwirtschaftlichen Betrieben unbegründete Erklärungen mit Vertragsstrafenversprechen zu verlangen.