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Agrarminister lehnen Weideprämie für Milchkühe ab

Bei der Agrarministerkonferenz in Baden-Baden Ende März stand die Einführung einer bundesweiten Weideprämie für Milchkühe auf der Agenda des Bundeslandwirtschaftsministers . Dieses Vorhaben fand jedoch keinen Anklang bei den Länderministern. In ihrem Protokoll baten sie den Bund, während der laufenden Förderperiode 2023 bis 2027 auf neue Öko-Regelungen zu verzichten. Stattdessen soll die bestehende Öko-Regelung 4 erweitert werden, um die Extensivierung des Dauergrünlandes zu fördern und den Zugang für Milchviehbetriebe zu verbessern. Es wurde festgelegt, dass Betriebe mit einem Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,4 RGV/ha auf der Hauptfutterfläche ohne Mais förderfähig sein sollen.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, , Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern darüber hinaus, dass die zukünftige Bundesregierung die bereits beschlossenen neuen Öko-Regelungen zur Weidehaltung in Milchviehbetrieben sowie zur Verteilung von Biodiversitätsflächen zurücknimmt. Dazu wäre eine erneute Änderung des GAP-Direktzahlungsgesetzes notwendig.

Gleichzeitig unterstützen die Agrarminister weitere Änderungen bei den Öko-Regelungen und den GLÖZ-Vorschriften. Ab 2026 ist geplant, die Förderung für Agroforstsysteme zu erhöhen, indem der Einheitsbetrag für die Öko-Regelung 3 auf 600 €/ha Gehölzfläche angehoben wird. Dies soll die Nachfrage ankurbeln und die Bemühungen Deutschlands im Bereich verstärken. Die Öko-Regelung 1 wird ebenfalls angepasst, um eine Verbesserung für unbestockte Rebflächen mit Wiederbepflanzungsgenehmigungen zu schaffen. Die Standards für den „Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand“ (GLÖZ) in den Bereichen 2 und 6 werden ebenso modifiziert.

Die Entscheidung gegen die neuen Öko-Regelungen wurde von Till Backhaus, dem Agrarminister von , begrüßt, der die Position seines Bundeslandes gegen die Einführung neuer Regelungen bekräftigte und die Erweiterung der Öko-Regelung 4 als Kompromiss ansieht. Ophelia Nick, frühere Staatssekretärin im und aktuelle Bundestagsabgeordnete, kritisierte hingegen die Entscheidung als unverantwortlich und bemängelte die mangelnde Planungssicherheit für die Betriebe. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bezeichnete den Beschluss als „absurd“ und äußerte Bedenken, dass klassische Grünlandbetriebe nun nicht ausreichend unterstützt würden.

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