Am vergangenen Freitag hat die Mehrheit der Bundesländer drei wichtigen Gesetzentwürfen aus dem Agrarpaket der Bundesregierung zugestimmt, was bedeutende Änderungen für die landwirtschaftliche Besteuerung und Bewirtschaftungspraktiken mit sich bringt. Ein Kernpunkt dieser Neuerungen ist die Anpassung der Besteuerung durch die Tarifglättung sowie die Abschaffung der verpflichtenden Stilllegung von Ackerflächen. Zudem ist ab 2026 die Einführung neuer Öko-Regelungen geplant, die insbesondere die Milchviehhaltung auf der Weide und die Förderung der Biodiversität betreffen.
Während der Bundesratssitzung, die von der Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD), geleitet wurde, kam es zu intensiven Diskussionen über das Agrarpaket. Schwesig betonte in ihrer Rede die positiven Aspekte der Maßnahmen, äußerte jedoch auch Bedenken, dass diese nicht ausreichend seien. Besonders der Wegfall der Steuervorteile für Agrardiesel war ein Diskussionspunkt, der leider nicht zur Anrufung des Vermittlungsausschusses führte, obwohl Mecklenburg-Vorpommern Kompromissvorschläge eingebracht hatte.
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Stimmung im ländlichen Raum ernst zu nehmen, da die Landwirtschaft sich oft übergangen fühlt. Dieses Unbehagen spiegelte sich auch in den Wahlergebnissen in den ostdeutschen Bundesländern wider.
Sven Schulze, der Agrarminister Sachsen-Anhalts (CDU), kritisierte das Paket ebenfalls, insbesondere die Tarifglättung, die seiner Meinung nach nicht die Verluste durch den Wegfall der Steuervergünstigung beim Agrardiesel kompensiert. Er wies darauf hin, dass nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe von der Tarifglättung profitieren würden.
Die niedersächsische Agrarministerin Miriam Staudte hingegen unterstützte das Agrarpaket und hob die Vorteile der neuen Öko-Regelung für die Weidetierhaltung auf Grünland hervor, die auch finanzielle Einsparungen für die Länder ermöglichen könnte. Trotz ihrer Bemühungen blieb der Widerstand gegen die neuen Öko-Regelungen im Bundesrat bestehen.
Die Maßnahmen des Agrarpakets umfassen die verlängerte Tarifglättung, die rückwirkend ab 2023 bis einschließlich 2028 gelten soll, und die Stilllegung von 4 % der Ackerflächen soll entfallen. Weiterhin sollen ab 2026 Weidetierhaltung und Biodiversitätsverbesserungen durch Öko-Regelungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert werden.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz soll ebenfalls die Position der Landwirte stärken und unlautere Handelspraktiken einschränken. Dies beinhaltet ein Verbot der kurzfristigen Stornierung verderblicher Agrarprodukte und der Beteiligung der Lieferanten an Lagerkosten.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium äußerte sich zufrieden über die Zustimmung zum Agrarpaket und wies auf weitere geplante Erleichterungen hin, die noch in einer Verordnung verhandelt werden. Diese umfassen die Abschaffung fester Daten für die Mindestbodenbedeckung und den Wegfall von Kontrollen und Sanktionen für Betriebe bis zu zehn Hektar ab dem 1. Januar 2025.