Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat erhebliche Bedenken gegenüber den aktuellen Plänen der Europäischen Union zur Einführung einer Bodenüberwachungsrichtlinie geäußert. Die EU arbeitet an Vorschriften, die über die bestehenden nationalen Regelungen zum Bodenschutz hinausgehen. Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission, der sich derzeit im Trilog-Verfahren befindet, wurde zwar kürzlich überarbeitet, doch sieht der DBV darin keine Verbesserung der grundlegenden Probleme dieser Richtlinie.
Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des DBV und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, argumentiert, dass keine zusätzliche EU-Regelung zum Bodenschutz notwendig sei. Er betont, dass der Schutz der Böden bereits durch zahlreiche bestehende europäische Gesetze im Bereich des Fach- und Umweltrechts sowie der Europäischen Agrarpolitik gewährleistet wird. Hartelt kritisiert insbesondere die Herangehensweise der Richtlinie, alle europäischen Böden nach einheitlichen, aber ungeeigneten Indikatoren zu bewerten. Solch eine Generalisierung missachte die Vielfalt und Heterogenität der Böden in Europa.
Ein spezifischer Kritikpunkt betrifft die vorgesehenen Grenzwerte für extrahierbaren Phosphor, die nach Ansicht des DBV zu einer Unterversorgung schwerer, tonhaltiger Böden führen könnten. Dies würde dem Ziel der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit als wesentlichem landwirtschaftlichen Produktionsfaktor widersprechen. Weiterhin befürchtet Hartelt, dass unterschiedliche Bewertungen des Bodenzustands in Europa zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten.
Ein weiteres Problem sieht der Bauernverband in den möglichen Bewirtschaftungsauflagen, die im Rahmen der neuen Richtlinie eingeführt werden könnten. Diese Auflagen würden die bisherigen Leistungen der Landwirte ignorieren und könnten zu erheblichen Einschränkungen in der landwirtschaftlichen Praxis führen.
In den laufenden Trilog-Verhandlungen plädiert der DBV dafür, von einer umfassenden EU-Regelung abzusehen, die das Subsidiaritätsprinzip missachtet und die Bodenvielfalt nicht ausreichend berücksichtigt. Stattdessen sollte sich die Richtlinie auf reines Monitoring beschränken und auf unrealistische Ziele sowie weitreichende Maßnahmen zur Bodenbewirtschaftung verzichten. Das Konzept der Ausweisung von Bodenbezirken wird ebenso als nicht praktikabel und fachlich unzureichend betrachtet. Der Verband empfiehlt außerdem, auf die Festlegung von fachlich unbegründeten und unpassenden Grenzwerten zu verzichten.