Die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes sorgt weiterhin für erheblichen Unmut bei den Vertretern der Nutztierhaltung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert vom Bundesrat ein klares Signal gegen die vorgesehenen Verschärfungen der Tierschutzanforderungen. In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder kritisiert DBV-Präsident Joachim Rukwied insbesondere die detaillierten Vorgaben zum Kupieren der Ringelschwänze in der Schweinehaltung.
Nach Ansicht des DBV geht der Regierungsentwurf weit über den nationalen Aktionsplan Kupierverzicht hinaus. Rukwied bemängelt, dass die geplanten Regelungen überzogene Verbote und einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, ohne dass der Tierschutz dadurch tatsächlich verbessert würde. Auch die neuen Vorschriften zum Enthornen von Kälbern und zur Anbindehaltung von Milchvieh stoßen auf Widerstand, da sie die Weiterentwicklung tiergerechter Kombinationshaltung behindern könnten.
Am Freitag (5. Juli) wird der Bundesrat Stellung zur Novelle des Tierschutzgesetzes beziehen, das nicht zustimmungspflichtig ist. Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), äußerte ebenfalls sein Unverständnis über die Empfehlungen, die Kriterien für die Kombinationshaltung weiter zu verschärfen und die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung zu verkürzen. Felßner warnt, dass diese Maßnahmen die Existenz jedes zweiten Milchviehbetriebs in Bayern gefährden und insbesondere in Grünlandregionen zu erheblichen Strukturbrüchen führen könnten.
Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) übt Kritik an der vorgeschlagenen Halbierung der Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung. Lucia Heigl, stellvertretende Bundesvorsitzende der AbL, fordert den Bundesrat auf, eine zehnjährige Übergangsfrist und eine Bestandsobergrenze von 50 angebundenen Rindern mit ganzjährigem Auslauf zu unterstützen. Die Länderkammer muss über mehr als 80 Ausschussempfehlungen zum Gesetzentwurf entscheiden, die teilweise widersprüchlich sind.