Der Bayerische Bauernverband (BBV) engagiert sich stark dafür, dass rasche Sonderregelungen für Ökobauern implementiert werden, denen es schwerfällt, die Vorgaben der Weidepflicht zu erfüllen. Unter den Betreibern von Biobetrieben mit Milchkühen und Rindern herrscht durch diese Regelung eine zunehmende Beunruhigung. Sie stehen vor der Entscheidung, ob sie die Förderungen für den ökologischen Landbau auch künftig in Anspruch nehmen wollen. Nach den Richtlinien des bayerischen Landwirtschaftsministeriums müssen sie bis Ende Februar ihre Teilnahme am Kulap-Förderprogramm kündigen, um ohne Sanktionen aussteigen zu können – und das gilt bis 2026.
Die Herausforderung besteht darin, dass viele Landwirte nicht in der Lage sind, eine den EU-Vorgaben entsprechende Weidefläche in der Nähe ihrer Ställe nachzuweisen. Probleme wie die innerörtliche Lage oder angrenzende Straßen erschweren den Weidegang. Häufig mangelt es auch an verfügbarem Weideland in der unmittelbaren Umgebung der Ställe. Dies betrifft selbst große Biomilchproduzenten in Bayern, von denen einige überlegen, zur konventionellen Landwirtschaft zurückzukehren.
Vor diesem Hintergrund hat sich Günther Felßner, der Präsident des BBV, schriftlich an den EU-Agrarkommissar Christophe Hansen gewandt, um Ausnahmen von der Weidepflicht zu erbitten. Die landwirtschaftliche Branche fürchtet, dass die strikte Anwendung der Weidepflicht die positive Entwicklung des ökologischen Landbaus stark beeinträchtigen könnte. Die Dringlichkeit dieser Angelegenheit wurde auch auf dem Treffen der EU-Agrarminister in Brüssel thematisiert, welches am 27. Januar stattfand.
Auf deutscher Initiative hin soll die EU-Kommission das ökologische Recht vereinfachen und den bürokratischen Aufwand verringern. Der für Landwirtschaft zuständige Minister Cem Özdemir betonte, dass insbesondere für Biobauern weniger bürokratische Hürden existieren sollten. Ob von Özdemir auch spezielle Ausnahmen von der Weidepflicht gefordert werden, steht noch aus. Nachdem Deutschland im vergangenen Jahr zugesichert hatte, die Weidepflicht ohne Sonderregelungen umzusetzen, hatte die EU-Kommission Ende November das Pilotverfahren, das Anfang 2021 begonnen hatte, für beendet erklärt. Somit sind laut bayerischem Landwirtschaftsministerium die bisherigen Sonderregelungen für bestehende Bioverbände rechtlich nicht mehr durchsetzbar.