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BDEW fordert spezifische Bürokratieentlastung für die Energiewirtschaft

Nach der jüngsten Verabschiedung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV durch den Bundestag zeigt sich der der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) enttäuscht über die Ausgestaltung des Gesetzes. Der Verband kritisiert, dass die spezifischen Bedürfnisse der im neuen Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt wurden und plädiert daher für ein eigenständiges für den Energiesektor.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentierte, dass das Gesetz eine bedeutende Möglichkeit geboten hätte, durch wesentliche Vereinfachungen für Unternehmen die effektiv voranzutreiben. Sie bemängelt jedoch, dass das Gesetz zu kurz greife und die vielfältigen Vorschläge aus der Energiewirtschaft kaum Beachtung fänden. Dies sei besonders enttäuschend für die Unternehmen, die intensiv daran arbeiten, sowohl die Energieversorgung sicherzustellen als auch die Energiewende aktiv zu gestalten.

Der BDEW begrüßt zwar die Initiative der Regierung, die Bürokratie jährlich zu überprüfen und im Rahmen der Wachstumsinitiative das Gesetz fortzuschreiben. Allerdings sei die aktuelle Fassung des Gesetzes nicht ausreichend, um den speziellen Anforderungen der Energiebranche gerecht zu werden. Der Sektor sei von einer besonders hohen Bürokratielast und einem enormen Transformationsdruck betroffen, was ein spezifisches, auf die Energiewirtschaft zugeschnittenes Bürokratieentlastungsgesetz erforderlich mache.

Der Verband weist darauf hin, dass allein das Energiewirtschaftsgesetz 135 separate Meldepflichten enthält und dies nur ein Beispiel von über 15.000 relevanten Normen ist, die die Energiebranche betreffen. Um diese Herausforderungen effektiv zu bewältigen, fordert der BDEW die Einführung einer zentralen IT-Plattform, die eine koordinierte Erfüllung der umfangreichen Informations- und Meldepflichten ermöglichen soll.

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