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BDM fordert Umsetzung von Artikel 148 GMO in Deutschland

In Deutschland hat sich die Implementierung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) trotz mehrerer Anstrengungen noch nicht konkretisiert. Dieser Zustand wird vom Bund Deutscher (BDM) kritisch gesehen. Bundeslandwirtschaftsminister machte im Herbst 2024 zwar einen ernsthaften Versuch, die GMO national zu implementieren, aber die Bemühungen wurden durch die vorgezogene Bundestagswahl unterbrochen. Der BDM besteht weiterhin darauf, die Position der Erzeuger in der Milchlieferkette zu festigen.

Ein Jahr nach den Bauernprotesten sieht Karsten Hansen, Vorstandsvorsitzender des BDM, keine signifikanten Verbesserungen für die Landwirte, was er auf politische Spielereien zurückführt. Er beklagt, dass diejenigen, die von einem Stillstand profitieren, nicht die Landwirte sind. Hansen betont, der BDM habe intensiv daran gearbeitet, die Einkünfte der Bauern vorrangig durch den Markt zu erzielen und Nachhaltigkeits- sowie Umweltaspekte monetär zu bewerten. Ein wichtiger erster Schritt hierfür sei die Integration des Artikels 148 GMO in das nationale Recht.

Hans Foldenauer, Sprecher des BDM, erläutert, dass schwierige Verhandlungen nötig waren, um diese Pläne in der Landwirtschaft zu etablieren. Ein spezielles Kapitel der GMO wurde eingerichtet, um vertragliche Vereinbarungen vor der Lieferung landwirtschaftlicher Produkte verpflichtend zu machen.

Darüber hinaus setzt sich der BDM für Anpassungen der Rahmenbedingungen ein, speziell bezüglich der Weidehaltungspflicht für Biomilchbetriebe ab 2025. Jens Scherb, Mitglied des BDM-Vorstands, erklärt, dass viele Biobetriebe aufgrund unzureichender Flächen in Schwierigkeiten geraten könnten, was zu einem Verlust ihres Bio-Status führen könnte. Viele dieser Betriebe hatten vertragliche Zusagen für eine Übergangsfrist bis 2030 erhalten. Scherb und der BDM fordern daher die offizielle Bestätigung dieser Regelung oder zumindest Entschädigungen für die betroffenen Halter.

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