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Biodiversitätsstrategie 2030: Wird neue Regierung Ziele anpacken?

In letzter Minute hat die scheidende Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 verabschiedet, eine Fortführung der bereits im Jahr 2007 eingeführten Maßnahmen. Am vergangenen Mittwoch wurde das Dokument mit 64 Zielen und den dazugehörigen Maßnahmen in 21 Handlungsfeldern, die von der Agrarwirtschaft über Energiewende bis hin zur städtischen Landschaft reichen, beschlossen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht in dieser Strategie einen bedeutenden Schritt für den Naturschutz. Umweltverbände appellieren an die neue Regierung, die festgelegten Maßnahmen umzusetzen. Bis 2027 sollen insgesamt 250 Maßnahmen realisiert werden, wobei bereits für dieses Jahr eine Überprüfung und ein weiterer Aktionsplan vorgesehen sind. Es besteht die Befürchtung, dass bestimmte umweltfreundliche Aspekte unter der neuen Regierung möglicherweise weniger Beachtung finden könnten.

und Forstwirte sind direkt von der Artenschutzstrategie betroffen, insbesondere in den Bereichen Pflanzenschutz und Waldmanagement. Eine wichtige festgelegte Maßnahme ist die Implementierung effektiver Schritte im Zukunftskonzept Pflanzenschutz, die bis 2030 eine Reduzierung des Einsatzes und der Risiken von Pflanzenschutzmitteln um 50 % anstreben. Dies soll unter anderem durch den Ausbau des ökologischen Landbaus, integrierten Pflanzenschutz sowie erweiterte ökologische Vorschriften und Agrarumweltmaßnahmen erreicht werden. Auch rechtliche Anpassungen sind in Betracht gezogen.

Die neue Regierung steht vor der Herausforderung, bis 2027 den Anteil biologischer in staatlichen Einrichtungen signifikant zu steigern, mit dem Ziel, bis 2030 einen Anteil von 30 % zu erreichen. Obwohl die Ampel-Koalition bereits Maßnahmen initiiert hat, scheint das Ziel von 30 % ökologischem Landbau noch weit entfernt zu sein. Die Strategie beinhaltet ebenfalls Pläne zur Stärkung der Forschung über die kommenden Jahre, um die Auswirkungen von Freisetzungen und dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf die Umwelt besser verstehen zu können.

Über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes werden Maßnahmen wie dauerhaft bewachsene und insektenfreundliche Gewässerrandstreifen mit mindestens 5 Metern Breite gefördert. Der Moorschutz soll besonders auf staatlichen Flächen vorangetrieben werden. Weiterhin sollen bis 2027 dauerhafte und temporäre Strukturelemente sowie Agroforstsysteme zur Schaffung und Vernetzung von Lebensräumen unterstützt werden. Ob diese Förderungen nach 2027 fortgesetzt und zusätzliche Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereitgestellt werden, bleibt abzuwarten.

Ein Führungswechsel könnte auch die Umsetzung der Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf Schweinefleisch für die Außer-Haus-Verpflegung und bestimmte verarbeitete Produkte bis zum nächsten Jahr erschweren. Kritik an einer praxisfernen und bürokratischen Umsetzung kam bisher vor allem von Unionsagrarministern, während die Fleischindustrie sogar eine Abschaffung bevorzugt hätte.

Es ist auch davon auszugehen, dass die neue Regierung Maßnahmen zur Förderung des Anbaus und der Verwertung von Proteinpflanzen und alternativen Proteinen bis 2025 weiterentwickeln muss, wie es in der Strategie vorgesehen ist. Diese und andere Maßnahmen sind Teil des nationalen Plans, den Deutschland bis 2026 im Rahmen des EU-Naturwiederherstellungsgesetzes in Brüssel vorlegen muss. Bis 2030 sollen laut diesem Gesetz und dem Globalen Biodiversitätsrahmen Maßnahmen zur Wiederherstellung von mindestens 30 % der degradierten Ökosysteme eingeleitet werden. Auch der Schutz der Böden wird eine Priorität sein, wobei bis 2030 ein guter biologischer Zustand der Böden als Maßstab für eine nachhaltige Bodennutzung festgelegt werden soll.

Das Ziel, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, wird wahrscheinlich auch im Koalitionsvertrag festgehalten, obwohl bisher keine Regierung eine echte Reduzierung erreicht hat. Gemäß der Strategie soll bis 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft mit einem Netto-Null-Verbrauch realisiert werden. Auch eine Anpassung des Bundeswaldgesetzes wird angestrebt, um Finanzierungsmöglichkeiten für dauerhafte und temporäre Einschlagstopps zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern, was die Förderung von Managementmaßnahmen für FFH-Offenland-Lebensraumtypen wie Entbuschung begünstigen könnte. Es wird spannend zu sehen, wie die neue Regierung diese Vorgaben in Angriff nehmen wird und wie sie mit den Ländern zusammenarbeiten wird, um über die bestehenden Zertifizierungssysteme hinaus Auflagen zur CO2-Speicherung so zu honorieren, dass Waldbesitzer motiviert werden, ihre Wälder klimaresilient zu entwickeln oder umzubauen, wie es im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vorgesehen ist.

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