Die Diskussionen um das „Biomassepaket“ im deutschen Bundestag dauern an. Während der ersten Lesung des Gesetzentwurfs, der von den Fraktionen der SPD und der Grünen eingebracht wurde, am vergangenen Freitag in Berlin, äußerten nicht nur die Union, sondern auch mehrere Verbände erneut ihre Bedenken. Der Entwurf, der eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bezweckt, zielt darauf ab, die Flexibilisierung von Biogasanlagen zu verbessern und die Anschlussförderung zu sichern. Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den Energieausschuss übergeben.
Artur Auernhammer, der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, äußerte sich kritisch über den Entwurf und vermisste darin eine langfristige Perspektive nicht nur für die bestehenden Anlagen, sondern auch für die Entwicklung des ländlichen Raums insgesamt. Er plädierte für wesentliche Nachbesserungen.
Die Bioenergiebranche selbst steht dem überarbeiteten Paket, das höhere Ausschreibungsvolumina und einen gesteigerten Flexibilitätszuschlag vorsieht, teilweise positiv gegenüber. Diese Neuerungen werden als Verbesserungen im Vergleich zu einem früheren Entwurf der Regierung gesehen. Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), sprach sich jedoch dafür aus, den aktuellen Entwurf abzulehnen und stattdessen eine Übergangslösung für das Jahr 2025 zu finden.
Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) schlug vor, das Ausschreibungsvolumen für die Jahre 2025 und 2026 auf 1.800 Megawatt zu erhöhen und den Flexibilitätszuschlag für in diesen Jahren erteilte Gebote anzuheben, um mehr Zeit für eine umfassende fachliche Diskussion zu gewinnen. Kritik äußerte das HBB auch an der neuen Regelung zur Berechnung der Vergütung, die eine Obergrenze von 2.500 Betriebsstunden pro Jahr vorsieht. Diese Regelung soll die bisherigen Begrenzungen der Stromerzeugung ersetzen.
Die im HBB organisierten Verbände, zu denen neben dem DBV auch der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) gehören, argumentieren, dass diese Regelung im Vergleich zu den Förderbedingungen, die fossile Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für bis zu 3.500 Stunden erhalten, zu restriktiv sei. Sie fordern, dass den erneuerbaren Energien nicht engere Grenzen gesetzt werden sollten als den fossilen Technologien.