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BMEL fördert Nutzhanfanbau durch Liberalisierungsgesetz

Das Bundesministerium für Ernährung und () plant eine deutliche Vereinfachung der Regularien für den Anbau von Nutzhanf in Deutschland. Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative ist das geplante Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG), das darauf abzielt, die sogenannte „Rauschklausel“ aus dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) des letzten Jahres zu eliminieren. Zusätzlich soll der Indoor-Anbau von Nutzhanf ermöglicht werden.

Die derzeit geltende Rauschklausel, eine Missbrauchsklausel, wird vom BMEL als ein Hindernis für Landwirte betrachtet, da sie den Verkehr mit Nutzhanf nur unter der Bedingung erlaubt, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Diese Regelung wird als übermäßig restriktiv angesehen, insbesondere da keine stichhaltigen Beweise vorliegen, dass Nutzhanf tatsächlich für Rauschzwecke missbraucht wird.

Das neue Gesetz, das voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres vor der Aussaatperiode in Kraft treten soll, ist ein Teil der Bemühungen, den Bürokratieaufwand für Hanfbauern zu verringern. Bereits im Mai wurden erste Schritte unternommen, indem die Übermittlung von Saatgutetiketten an die Behörden digitalisiert wurde und die Notwendigkeit, den Blütenbeginn jährlich zu melden, abgeschafft wurde.

Hanf wird vom Agrarressort als zukunftsweisende Nutzpflanze betrachtet, die das Potential hat, zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beizutragen. Trotz des Potenzials und der Förderung durch neue Gesetzgebungen bleibt der Anbau von Nutzhanf in Deutschland ein Nischenmarkt. Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die Anbaufläche für Nutzhanf im Jahr 2023 erstmals seit zehn Jahren gesunken, mit einem Rückgang von etwa 16% auf 5.834 .

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