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BMEL schickt Eckpunktepapier zu Drittlandsexport an EU-Kommission

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft () hat kürzlich der einen Vorschlag für nationale Regelungen vorgelegt, die den Schutz von aus Deutschland exportierten Tieren verbessern sollen. Bundeslandwirtschaftsminister hat betont, dass Tiertransporte in Nicht- nur dann stattfinden sollen, wenn sie den europäischen Tierschutzstandards entsprechen. Er fordert, dass der Export lebender Tiere an strenge Tierschutzauflagen geknüpft wird, welche von den Empfängerländern zwingend einzuhalten sind.

Ungeachtet der bevorstehenden Wahlen drängt Özdemir darauf, diese Initiative auf EU-Ebene voranzutreiben. Er bemängelt die Verzögerungen bei der Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung und sieht daher einen dringenden Handlungsbedarf auf nationaler Ebene in Deutschland. Exporte sollen zukünftig nur noch unter der Bedingung erlaubt sein, dass zwischen Deutschland und den Drittstaaten Vereinbarungen bestehen, die die Einhaltung von Tierschutzstandards garantieren.

Solche Abkommen sollen strenge Kriterien umfassen: die Festlegung verbindlicher Mindeststandards für den Tierschutz, effektive staatliche Überwachungsstrukturen und die Möglichkeit zur Durchführung von Tierschutzaudits im Empfängerland. Das BMEL verlangt weitreichende Maßnahmen, um das Wohlergehen der Tiere während des Transports und nach der Ankunft im Bestimmungsland sicherzustellen. Dazu gehören tierschutzgerechte Grenzabfertigungsverfahren, angemessene Versorgung an Zwischenstopps und ein striktes Verbot von tierschutzwidrigem Verhalten gegenüber den Tieren nach ihrer Ankunft.

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