Der Bayerische Bauernverband (BBV) äußert Bedenken, dass in Zukunft auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen kein Ackerbau mehr betrieben werden könnte. Diese Sorge wird vor der anstehenden Verhandlungsrunde zum neuen Bodenüberwachungsgesetz laut, die am kommenden Donnerstag zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament stattfinden soll.
Laut den Plänen der EU-Kommission für das Bodenüberwachungsgesetz sollen künftig umfangreiche Daten zu sämtlichen Flächen in Europa erfasst und bestimmte Bewirtschaftungsauflagen gekoppelt werden. Der Generalsekretär des BBV, Carl von Butler, sieht darin die Gefahr, dass diese Vorschriften den Ackerbau in Teilen Europas erschweren könnten. Zudem befürchtet er, dass die vorgeschlagenen Regelungen zu einer Verdoppelung der Regulierungen führen könnten, obwohl das Ziel sei, Bürokratie abzubauen.
Im Gesetzesentwurf sind Schritte zur Regeneration von Böden vorgesehen, die als nicht gesund gelten. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Reduzierung physischer Eingriffe, das Vermeiden von umwelt- und gesundheitsschädlichen Substanzen sowie die Anpassung des Einsatzes schwerer Maschinen je nach Bodenbeschaffenheit. Auch Veränderungen bei den Weidezeiten sind denkbar. Die Liste dieser Bewirtschaftungsauflagen kann von der Kommission noch erweitert werden, die konkrete Umsetzung soll jedoch auf Länderebene erfolgen.
Das langfristige Ziel der Kommission ist es, bis zum Jahr 2050 alle Böden in einen gesunden Zustand zu versetzen. Derzeit sind jedoch bis zu 70 % der europäischen Böden in einem bedenklichen Zustand. Bauern stehen oft vor schwierigen Entscheidungen, da sie ihre Wirtschaft unter natürlichen Bedingungen und Wettereinflüssen führen müssen. Der Generalsekretär kritisiert, dass der Gesetzesentwurf diese komplexen Abwägungen ignoriert und dringend überarbeitet werden müsse.
Des Weiteren sieht der Vorschlag der Kommission vor, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Von Butler argumentiert jedoch, dass die Zuständigkeit für die Bodenverwaltung bei den Mitgliedstaaten und deren Regionen liege und eine Doppelregulierung durch Brüssel nicht zielführend sei. Er appelliert an die Verhandlungsführer im Trilog, die Mängel des Vorschlags zu erkennen und den Forderungen des Parlaments nach Streichung bestimmter Bewirtschaftungspraktiken im Artikel 10 nachzukommen. Sollte dies nicht umgesetzt werden, sieht es der BBV als konsequent an, den Gesetzesentwurf zur weiteren Überarbeitung an die EU-Kommission zurückzugeben.