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BUND und Mitstreiter streben vor Gericht Artenschutzpflicht an

BUND fordert verbindliche politische Maßnahmen für Artenschutz

Nach einem wegweisenden Gerichtsentscheid zum Klimaschutz strebt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nun auch einen juristischen Erfolg für den an. Ziel ist es, politische Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt gesetzlich zu verankern, was bedeutende Implikationen für die Landwirtschaft mit sich bringen könnte. Am Dienstag reichte der BUND eine Verfassungsbeschwerde ein, unterstützt von prominenter Seite durch den Schauspieler Hannes Jaenicke und den Naturschützer Christof Martin.

Die Beschwerde richtet sich gegen die unzureichenden Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt und fordert das Bundesverfassungsgericht auf, die Bundesregierung zur Vorlage eines umfassenden Biodiversitätsschutzkonzepts zu verpflichten. Dieses Konzept soll einen sofortigen Stopp des Artenverlusts und koordinierte Wiederherstellungsmaßnahmen beinhalten. Die Kläger argumentieren, dass das aktuelle Tempo des Artensterbens und der Zerstörung natürlicher Lebensräume die menschlichen Grundrechte bedrohe, insbesondere das Recht auf Leben und Gesundheit.

Die Intensivlandwirtschaft steht im Fokus der Kritik des BUND und seiner Mitstreiter. Übermäßige Tierhaltung, Überdüngung und der extensive Einsatz von Pestiziden werden als Hauptverursacher des Rückgangs der Artenvielfalt gesehen. Prof. Felix Eckardt, einer der Kläger, betont die Notwendigkeit einer drastischen Reduzierung von Tierhaltung, Pestiziden und Düngemitteln und fordert ein verbindliches Rahmengesetz, das diese Aspekte reguliert.

Diese Forderungen spiegeln eine langjährige Diskussion wider, wie sie etwa in den Aufrufen zur Halbierung der Nutztierhaltung zum Ausdruck kommt. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte solche Forderungen in verbindliche politische Vorgaben umwandeln.

Der BUND und seine Unterstützer ziehen Parallelen zur erfolgreichen Klima-Verfassungsbeschwerde, die 2018 eingereicht wurde und 2021 zu einer historischen Entscheidung führte, die die deutsche Umweltgesetzgebung nachhaltig beeinflusste. Eine zweite Klimabeschwerde wurde im September eingereicht, um auf die weiterhin unzureichenden Fortschritte im Klimaschutz hinzuweisen.

Myriam Rapior, stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende, kritisiert die unzureichenden Schutzmaßnahmen für die Natur in Deutschland und die langsame Umsetzung dringend benötigter Naturschutzmaßnahmen, trotz klarer Empfehlungen von Expertengremien der Bundesregierung und des Bundestages. Der aktuelle Vorstoß des BUND, so Rapior, ziele darauf ab, die Lebensgrundlagen zu sichern und Freiheit sowie Demokratie langfristig zu bewahren, indem effektiver Naturschutz nicht länger aufgeschoben wird.

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