Die Bundesländer in Deutschland setzen sich für strengere Regelungen im geplanten Tierschutzgesetz der Bundesregierung ein, insbesondere für Rinderhalter mit Anbindehaltung. Die Mehrheit der Länder spricht sich für deutlich kürzere Übergangsfristen als die vom Bund vorgeschlagenen zehn Jahre aus. Stattdessen fordern sie eine maximale Frist von fünf Jahren, um die ganzjährige Anbindehaltung zu beenden, was den Forderungen von Tierschützern entgegenkommt.
Darüber hinaus soll die Obergrenze für die Kombihaltung auf 25 Rinder über sechs Monate halbiert werden. Dies würde bedeuten, dass größere Betriebe die Kombihaltung nicht mehr nutzen könnten. Im Agrarausschuss wurde außerdem vorgeschlagen, dass der Winterauslauf nicht nur zweimal wöchentlich, sondern mindestens zwei Stunden täglich ermöglicht werden muss.
In Bezug auf das Enthornen von Kälbern und das Schwänzekupieren von Ferkeln haben sich die Bundesländer auf Antrag Bayerns auf die Seite der Landwirte gestellt. Sie fordern, dass Landwirte mit einem entsprechenden Sachkundenachweis das Enthornen selbst durchführen dürfen, ohne dass ein Tierarzt anwesend sein muss. Zudem sollen bürokratische Hürden für die Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen abgebaut werden.
Auch für Jäger und ihre Hunde gibt es Forderungen nach Verschärfungen. Die Ländervertreter sprechen sich für ein vollständiges Kupierverbot bei Jagdhunden aus, da die bisherigen Ausnahmen als unnötig und nachteilig für die Tiere angesehen werden. Diese Empfehlung stößt jedoch auf Kritik seitens des Deutschen Jagdverbands und des Jagdgebrauchshundverbands, die die bestehenden Regelungen für notwendig halten.
Ob das Plenum des Bundesrates am kommenden Freitag die vorgeschlagenen Verschärfungen bei der Anbindehaltung und das Verbot des Schwänzekupierens bei Jagdhunden beschließen wird, bleibt abzuwarten. Da das Tierschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig ist, sind Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete rechtlich nicht an die Empfehlungen der Länder gebunden. Die Fraktionen beraten noch über die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Besonders die bayerischen Landtagsgrünen und die Liberalen in Berlin befürworten eine zehnjährige Übergangsfrist bei der ganzjährigen Anbindehaltung. Es wird sich zeigen, ob diese Position in den weiteren Verhandlungen Bestand haben wird.