Die Diskussionen um das Düngerecht in Deutschland nehmen trotz der politischen Umwälzungen durch das Ende der Ampel-Koalition weiterhin Fahrt auf. Die Bundesländer drängen auf eine rasche Umsetzung, wobei die Regelungen zur Nährstoffbilanz weiterhin als Zankapfel im Raum stehen. Auch nach dem vorläufigen politischen Aus für das Düngesetz könnten Landwirte in sogenannten Roten Gebieten doch noch auf Erleichterungen hoffen. Nachdem der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, zeichnet sich in Berlin möglicherweise doch noch eine zeitnahe Lösung ab.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium sondiert aktuell die Chancen, das Vermittlungsverfahren erfolgreich zu gestalten und zu einem Abschluss zu bringen. Ein Treffen mit Vertretern der Länder und Abgeordneten aller Parteien ist für den 19. Dezember anberaumt, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden. Die CDU/CSU zeigt sich besonders interessiert daran, den Landwirten noch für die Düngesaison 2025 eine verursachergerechte Lösung zu bieten. Ein Kompromiss könnte zudem ein positives Signal im anstehenden Wahlkampf setzen.
Voraussetzung für jegliche Ausnahmeregelungen, insbesondere in den Roten Gebieten, ist jedoch die Einführung einer Monitoringverordnung, die eine zentrale Forderung der Europäischen Kommission darstellt. Der strittigste Punkt bleibt dabei die Fortführung der Nährstoffbilanz. Peter Hauk, baden-württembergischer Agrarminister, wirft dem Bund Wortbruch vor, da ursprünglich zugesagt wurde, die Stoffstrombilanzverordnung zeitnah aufzuheben. Diese Kritik wurde laut, nachdem Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, bei einem Forum in Berlin Äußerungen tätigte, die zunächst missverstanden wurden. Sie stellte später klar, dass zwar die Stoffstrombilanz aufgehoben werden könnte, die Ermächtigung für die Nährstoffbilanzierung jedoch bestehen bleiben soll.
Auch Sven Schulze, Agrarminister aus Sachsen-Anhalt, äußerte sich kritisch zur Weiterführung der Stoffstrombilanz in Form einer Nährstoffbilanz und bezeichnete sie als Mogelpackung, die weder die Gewässerqualität verbessere noch die Effizienz der Düngung steigere, sondern lediglich unnötige Bürokratie schaffe. Er betont die Notwendigkeit eines zielgerichteten Monitorings, das bereits mit der EU-Kommission abgestimmt sei und die Verursachergerechtigkeit gewährleiste.
Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, bekräftigt ihr hohes Interesse an einer zügigen Lösung, um den Landwirtinnen und Landwirten schnell Klarheit zu verschaffen. Die kommenden Gespräche werden zeigen, ob es gelingt, einen Kompromiss zu finden, der sowohl den Anforderungen der EU-Kommission gerecht wird als auch den Bedürfnissen der deutschen Landwirtschaft entspricht.