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Bundesminister Hubertus Heil fordert Erhöhung des Mindestlohns bis 2026

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich in einem Schreiben an die Mindestlohnkommission dafür ausgesprochen, den Mindestlohn bis zum Jahr 2026 auf etwa 15 Euro pro Stunde anzuheben. Er vertritt die Ansicht, dass eine solche Maßnahme rund 6 Millionen Menschen zugutekommen würde. Heil unterstreicht, dass es eine Frage der Gerechtigkeit sei, dass Vollzeitbeschäftigte von ihrem Einkommen leben können sollten, was wiederum die Kaufkraft stärken und somit positive Effekte auf die Wirtschaft haben könnte.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Mindestlohnkommission unabhängig agiert und nicht direkt den Weisungen des Ministers unterliegt. Der Minister bezieht sich auf einen Richtwert von 60% des mittleren Einkommens, der laut Deutschem Gewerkschaftsbund derzeit bei 15,27 Euro liegt. Dieser Richtwert ist allerdings nicht verbindlich, wie Jens Teutrine von der hervorhebt. Heil betont, dass die Kommission zwar unabhängig ist, aber dennoch rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen und EU-Rechts unterliegt.

Die FDP äußert Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands und des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Sie argumentiert, dass die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie bereits erfüllt seien und sieht daher keinen Bedarf für die Initiative von Heil. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 12,41 Euro und ist für das nächste Jahr bereits auf 12,82 Euro festgelegt.

Die Mindestlohnkommission muss bis Mitte 2025 über eine mögliche Anhebung für das Jahr 2026 entscheiden. Ob der Vorschlag des Ministers aufgegriffen wird, bleibt offen. Die Arbeitgeber hatten sich in der Vergangenheit gegen eine signifikante Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) kritisiert generell das politische Eingreifen in die Tarifautonomie, welches sie als wahltaktisches Manöver sieht.

Auch aus der kommen Bedenken, dass höhere Löhne die Kosten für die Betriebe steigern, ohne dass dies durch höhere Preise am Verkaufsort kompensiert werden kann. Besonders für Betriebe, die auf saisonale Arbeitskräfte angewiesen sind, wie im Spargel- oder Erdbeeranbau, könnte dies existenzbedrohend sein.

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