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Bundesrat beschließt Verbesserungen für Biogasbauern

Am vergangenen Freitag hat der wichtige Neuerungen für die verabschiedet. Diese Maßnahmen könnten in den kommenden zwei Jahren vielen Biogasbauern Vorteile bringen, insbesondere durch ein erhöhtes Ausschreibungsvolumen.

Laut den neuen Regelungen wird das Ausschreibungsvolumen für dieses Jahr auf 1.300 Megawatt plus ein zusätzliches Volumen von 348 Megawatt für nicht zugeteiltes Biomethan erhöht. Für das kommende Jahr ist eine weitere Steigerung auf 1.126 Megawatt im Jahr 2026 vorgesehen. Diese Erweiterung könnte mehr Biogasproduzenten die Möglichkeit geben, Förderzuschläge zu erhalten.

Zudem wird der Flexibilitätszuschlag, der bisher bei 65 Euro pro Kilowatt lag, auf 100 Euro pro Kilowatt angehoben. Der Vergütungszeitraum für die zweite Phase wird von bisher unbestimmter Dauer auf zwölf Jahre verlängert. Der Fachverband Biogas sieht darin die Chance auf eine bis zu dreifache Überbauung der Anlagen, was die Effizienz erheblich steigert.

Die Überbauungsanforderungen wurden ebenfalls angepasst. Neue Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Zuschlag erhalten, müssen nicht mehr die bisherige vierfache, sondern nur noch eine dreifache Überbauung vorweisen. Für kleinere Anlagen unter 350 Kilowatt bleibt es bei einer doppelten Überbauung, was 16.000 förderfähige Betriebsstunden entspricht.

Das Gesamtvolumen der finanziellen Aufwendungen für diese Maßnahmen beläuft sich nach Angaben des Bundestags auf 11,47 Milliarden Euro, was eine Steigerung von etwa 1,52 Milliarden Euro gegenüber den aktuellen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) darstellt.

Allerdings gibt es auch Kritik an einigen Aspekten der neuen Regelungen. Die geplante Reduzierung des Maisdeckels von 35 Prozent in diesem Jahr auf 30 Prozent im Jahr 2026 und 25 Prozent im Jahr 2027 stößt beim Bayerischen (BBV) auf Widerstand; dieser fordert eine Anhebung auf 40 Prozent. Die Bioenergiebranche lehnt zudem eine generelle Begrenzung des Maiseinsatzes ab. Der BBV plädiert auch für eine Erhöhung der Bagatellgrenze auf 500 Kilowatt, um das Fortbestehen der Mehrheit der rund 2700 bayerischen zu sichern.

Darüber hinaus werden vom Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) Übergangsregelungen für bestehende Anlagen gefordert, deren bald ausläuft und die somit nicht genügend Zeit haben, die neuen, strengeren Anforderungen zu erfüllen. Es gibt auch Forderungen nach weiteren Nachbesserungen bei den Überbauungsanforderungen für kleinere und speziell ausgerichtete Biogasanlagen sowie eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens ab 2027.

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