Der Finanz- und Agrarausschuss des Bundesrates hat eine Verringerung der Vorsteuerpauschale von 9 % auf 8,4 % für die letzten Monate des Jahres 2024 abgelehnt. Der Antrag, eingebracht von Bayern am 12. September, zielte darauf ab, die finanzielle Last für Landwirte kurzfristig zu mindern, bevor die Pauschale ab dem 1. Januar 2025 auf 7,8 % sinkt. Die Ausschüsse bewerteten eine solche unterjährige Anpassung jedoch als bürokratisch aufwändig, da sie eine kurzfristige Umstellung der Abrechnungssysteme erfordern würde.
Die Mehrheit der Ländervertreter im Bundesrat unterstützte diese Ansicht und entschied, dass eine Anpassung in den verbleibenden Monaten von 2024 wenig sinnvoll sei. Der damit verbundene bürokratische Aufwand würde den Nutzen übersteigen und könnte zudem zu Abgrenzungs- und Interpretationsproblemen führen. Die endgültige Entscheidung über diese Frage wird am 27. September im Plenum des Bundesrates getroffen.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisierte, dass die Bundesregierung die vorhandenen EU-rechtlichen Spielräume für Rundungen beim Umsatzsteuerdurchschnittssatz nicht ausnutze. Eine Nutzung dieser Möglichkeiten könnte seiner Meinung nach den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Notwendigkeit der Anpassung der Vorsteuerpauschale mindern.
Der Antrag Bayerns, die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe in der Landwirtschaft zu erhalten und den Agrardiesel nicht abzuschaffen, fand ebenfalls keine Mehrheit im Finanzausschuss. Ebenso wurden die Anträge auf Entfristung der Gewinnglättung bis 2028 und die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage abgelehnt.
Der Agrarausschuss hatte dem vorgeschlagenen umfassenden Entlastungspaket für die Landwirtschaft größtenteils zugestimmt, jedoch wurde die Entscheidung hierzu vertagt. Bayern setzte sich zudem gegen die Einführung neuer Ökoregelungen auf Grünland ein, die potenziell zu einer Kürzung der Basisprämie führen könnten. Stattdessen soll der Bund die freiwerdenden Mittel aus der abnehmenden Agrarfläche anderweitig verwenden.
Weiterhin fordert Bayern, die Dokumentationsfristen für Düngemaßnahmen zu vereinheitlichen und zu verlängern sowie das Verbot des Dauergrünlandumbruchs in der Ökoregelung 4 zu streichen. Die Fristen für investive Maßnahmen sollen auf fünf Jahre einheitlich festgelegt werden. Darüber hinaus wird geprüft, ob der Umbau der Nutztierhaltung als öffentliches Interesse eingestuft und die Genehmigungsverfahren für Tierwohlställe dadurch beschleunigt werden können.
Das Entlastungspaket beinhaltet auch die Forderung nach der Wiedereinführung des Agrardiesels und einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage. Um die Bodenpreise zu stabilisieren, fordert Bayern zudem, dass gemeinnützige Siedlungsunternehmen beim Landkauf von der Grunderwerbsteuer befreit werden.