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Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu: Neue Regelungen für Landwirte

Der Bundesrat hat heute grünes Licht für das 2024 gegeben. Darin enthalten sind wichtige Anpassungen für die Landwirtschaft, insbesondere eine temporäre Regelung zur Vorsteuerpauschalierung bei der Umsatzsteuer für Landwirte. Diese Anpassung ist zunächst für einen kurzen Zeitraum gültig, bevor eine weitere Reduzierung des Pauschalsatzes geplant ist.

Im Detail sieht das neue Gesetz eine Absenkung des Durchschnittssatzes für Landwirte und Forstwirte, die die Umsatzsteuerpauschalierung nutzen, auf 8,4 % für das Jahr 2024 vor. Dieser neue Satz tritt mit der offiziellen Verkündung des Gesetzes in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2025 weiter auf 7,8 % reduziert. Die zukünftige gesetzliche Regelung zu dieser weiteren Senkung steht noch aus. Das Gesetz wurde am 22. November vom Bundesrat bestätigt und enthält neben der Anpassung der Umsatzsteuerpauschale auch Änderungen in anderen Bereichen, von denen Landwirte betroffen sind.

Die Länder haben jedoch Bedenken geäußert, dass die Art und Weise der Senkung den administrativen Aufwand für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe erhöhen könnte. Sie empfehlen, zukünftig von einer unterjährigen Senkung abzusehen, auch wenn die Entschließung keine rechtlich bindende Wirkung hat. Die Anpassung der Umsatzsteuerpauschale ist eine Reaktion auf ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland, das mit einer jährlichen Anpassung des Durchschnittssatzes beigelegt wurde.

Des Weiteren hat der Bundesrat Neuerungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik () gebilligt. Ab 2025 entfällt für Betriebe mit bis zu zehn die Kontrolle hinsichtlich des Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustands (GLÖZ). Gleichzeitig treten neue Regelungen zur sogenannten sozialen Konditionalität ein, welche die Sicherheit und den Arbeitsschutz betreffen und bei Verstößen zu Kürzungen der GAP-Prämien führen können.

Änderungen gelten auch für die GLÖZ-Richtlinien ab 2025: Ökologisch wirtschaftende Betriebe dürfen zur Erosionsbekämpfung die rauhe Winterfurche ziehen. Die Regeln zur verpflichtenden Fruchtfolge und zum Mindestanteil nichtproduktiver Flächen werden ebenfalls angepasst, was Landwirten mehr Flexibilität bietet.

Zusätzlich hat der Bundesrat Erleichterungen bei den Öko-Regelungen und in der beschlossen. Für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dürfen nun auch nicht in der EU zugelassene Impfstoffe verwendet werden, bis eine offizielle Zulassung erfolgt.

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