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Bundesregierung bleibt bei Tierschutzgesetz hart

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen für das neue fest und ignoriert die Einwände des Bundesrates. Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, den bestehenden Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht in das Gesetz zu integrieren und plädierte für eine europaweite Lösung statt nationaler Verschärfungen, wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) berichtet. Besonders kritisiert der Bundesrat die neuen Anforderungen an die Dokumentation beim Schwanzkupieren, die Risikoanalysen, -bewertungen und Reduktionsstrategien umfassen sollen, welche die überfordern würden.

Laut den Politikern sind solche detaillierten Erfassungen von Verletzungen wie Ohr- oder Schwanzverletzungen in der Praxis nicht umsetzbar. Sie argumentieren, dass dies deutsche Schweinehalter im EU-Binnenmarkt benachteiligen würde. Dennoch besteht die Regierung auf ihren Vorschlägen, die ihrer Meinung nach notwendig sind, um sowohl die Durchführung zu vereinheitlichen als auch rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Gegenüber den Vorgaben des Bundesrates würde das neue Gesetz die Landwirte zwingen, sofort die Schweinehaltung mit ungekürzten Schwänzen zu praktizieren, falls sie die Anforderungen nicht erfüllen. Die im Gesetzentwurf festgelegten Regeln spiegeln jedoch weitgehend den Aktionsplan Kupierverzicht wider, einschließlich der meisten Dokumentationspflichten und bieten Strategien zur Reduktion.

Die ISN zeigt sich über die Nichtberücksichtigung ihrer Kritik empört und kritisiert die angebliche Ähnlichkeit der neuen Regelungen mit dem Aktionsplan als unehrlich. Der Entwurf des Tierschutzgesetzes stellt ihrer Ansicht nach eine Verschärfung des Aktionsplans dar und verdreifacht die Dokumentationsanforderungen, wodurch ein bürokratisches Monster entstehe. „Dass man nicht den europäischen Gleichschritt sucht und stattdessen einen nationalen Alleingang macht, ist unverständlich“, so die ISN.

Ein besonders kontroverser Punkt ist die gesetzliche Festlegung des maximalen Anteils des Schwanzes, der gekürzt werden darf, auf maximal ein Drittel. Diese rigide Vorgabe betrifft nur deutsche Ferkelerzeuger und nicht die Importferkel, was laut ISN zu einem raschen Austausch von deutschen gegen importierte Ferkel führen könnte, mit möglichen Einbußen von bis zu 10 Millionen Tieren, was einem Viertel der deutschen Ferkelproduktion entspricht.

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