Die Bundesregierung hat eine Überarbeitung des Systems der flächenbezogenen Direktzahlungen angekündigt, wobei die grundlegende Unterstützung für landwirtschaftliche Einkommen weiterhin bestehen bleibt. Ein Positionspapier zur zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027, auf das sich die Bundesministerien Anfang Dezember einigten, unterstreicht diese Absicht.
In Zukunft wird bei der Zuteilung dieser Zahlungen vermehrt auf die strukturellen Bedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe geachtet. Das Konzept sieht vor, insbesondere kleinere und mittlere Betriebe durch eine Umverteilungsprämie zu stärken. Zudem sollen die Mechanismen der Kappung und Degression stärker zum Einsatz kommen.
Geplant ist ebenfalls, die Mindestanteile für ökologische Maßnahmen, die bisher bei 25 Prozent lagen, zu erhöhen. Dies soll dazu beitragen, die Mittel der Ersten Säule der GAP stärker für das Gemeinwohl zu nutzen. Die Konditionalität, also Bedingungen für den Erhalt der Zahlungen, wie die Einhaltung bestimmter Umweltstandards, soll weiterhin gelten.
Ein weiterer Fokus der zukünftigen Agrarpolitik wird auf der Zweiten Säule liegen, die unter anderem Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umfasst. Die Förderungen in diesem Bereich sollen nicht nur beibehalten, sondern auch erhöht und in ihrer Einkommenswirksamkeit gestärkt werden. Für Maßnahmen, die ökologischen Zielen dienen, wird zudem eine mehrjährige Planungssicherheit angestrebt.
Das Positionspapier hebt hervor, dass besondere Unterstützung für Frauen, junge Landwirte und Neugründer notwendig ist. So schlägt die Bundesregierung vor, neben flächenbezogenen auch betriebsbezogene Förderprogramme zu etablieren, die ein festgelegtes Mindestbudget innerhalb der GAP garantieren sollen.
Die Förderung der ländlichen Entwicklung wird auch weiterhin als wesentlicher Bestandteil der GAP betrachtet. Es wird betont, dass es Handlungsbedarf gibt, um durch EU-Vorgaben die regionalen Wertschöpfungsketten zu stärken und die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette zu verbessern. Ziel ist es, eine angemessene Vergütung für landwirtschaftliche Produkte zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu fördern.
In Bezug auf die Risikoabsicherung möchte die Bundesregierung eine klare Unterscheidung zwischen Markt- und witterungsbedingten Krisen treffen. Während auf EU-Ebene weiterhin Marktinterventionen geplant sind, soll die Bewältigung witterungsbedingter Krisen auf nationaler Ebene angegangen werden. Weitere Maßnahmen zur Risikovorsorge sieht die Bundesregierung über die bereits vorhandenen Instrumente hinaus als nicht notwendig an.