Der deutsche Bundestag und der Bundesrat haben kürzlich über ein neues „Sicherheitspaket“ abgestimmt, das unter anderem eine Verschärfung des Waffenrechts und neue Messerverbote vorsieht. Dieses Sicherheitspaket, das verschiedene gesetzliche Maßnahmen umfasst, hat die legislative Hürde beider Kammern genommen, ohne dass der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Allerdings steht die Zustimmung der Länder zu bestimmten Teilen des Pakets noch aus. Besonders diskutiert werden dabei die Überwachungsmaßnahmen in sogenannten Waffenverbotszonen, die Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen einschließen könnten.
Nach dem neuen Gesetz werden künftig nicht nur die Bundespolizei, sondern auch das Zollkriminalamt und die Polizeidienststellen der Wohnorte des Antragstellers der vergangenen zehn Jahre in die Zuverlässigkeitsprüfung für Waffenbesitz einbezogen. Dies soll eine lückenlose Überprüfung der Antragsteller gewährleisten, auch wenn diese umgezogen sind. Zusätzlich wird das Tragen von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen generell untersagt, außer in beruflich begründeten Ausnahmefällen.
Die Landesregierungen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, das Tragen von Waffen und Messern an weiteren öffentlichen Orten zu verbieten. Ein besonderes Verbot gilt für Springmesser jeglicher Klingenlänge, wobei für Jäger Ausnahmen gelten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Schützenbund (DSB) hatten bereits im Vorfeld Kritik an den geplanten Änderungen geäußert. Sie argumentieren, dass das Sicherheitspaket den islamistischen Terror nicht effektiv bekämpfen wird und eine zusätzliche Belastung für Behörden darstellt, sowie eine ungerechtfertigte Regulierung für gesetzestreue Bürger bedeutet.
Zusätzlich äußerten die Verbände Bedenken, dass die neuen Regelungen unbescholtene Bürger nicht hinreichend vor ungerechtfertigten Messerverboten schützen. Der DJV bezeichnete das Sicherheitspaket gar als „Bärendienst an der Inneren Sicherheit“ und kritisierte, dass die eigentliche Herausforderung – der Vollzug bestehender Gesetze – nicht adressiert werde. Eine von den Jagdverbänden initiierte Petition gegen die Änderungen wurde von fast 130.000 Menschen unterstützt.