Das Düngerecht in Deutschland wird verschärft. Der Bundestag wird morgen, am 6. Juni, das überarbeitete Düngesetz abschließend beraten und voraussichtlich verabschieden. Bereits heute hat der Ernährungsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP den geänderten Gesetzentwurf angenommen.
Die Novelle des Düngesetzes bringt wesentliche Änderungen mit sich: Erstens wird die bisherige Stoffstrombilanz in „Nährstoffbilanz“ umbenannt und angepasst. Zweitens wird ein bundesweites Düngemonitoring eingeführt, das die Wirksamkeit der neuen Düngeregeln überwachen soll. Drittens wird die EU-Düngemittelverordnung in nationales Recht umgesetzt, um sicherzustellen, dass nur sichere und wirksame Düngemittel auf den europäischen Markt gelangen.
Nährstoffbilanz jetzt ab 15 Hektar Pflicht
Nach der neuen Regelung müssen landwirtschaftliche Betriebe ab einer Größe von 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen. Bisher galt diese Pflicht erst ab 20 Hektar LF oder 50 Großvieheinheiten (GVE). Zudem wird die Frist für die betriebliche Aufzeichnung von drei auf sechs Monate nach Zu- und Abfuhr verlängert. Auch werden künftig Richtwerte für maximal zulässige betriebliche Bilanzwerte für Phosphor eingeführt.
Ausnahmen bleiben für Betriebe und Biogasanlagen bestehen, die weniger als 750 Kilogramm Stickstoff je Hektar in Form von Wirtschaftsdüngern aufnehmen oder erzeugen. Weitere Ausnahmen gelten für Kurzumtriebsplantagen, Zierpflanzen- und Weihnachtsbaumkulturen, Baumschulen, Baumobst- sowie Wein- und Strauchbeerenflächen, auch wenn diese nicht im Ertrag stehen.
Verursachergerechteres Düngerecht durch bundesweites Monitoring
Das neue Düngemonitoring soll die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten. Dadurch soll mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht geschaffen werden. Gleichzeitig soll der bürokratische Mehraufwand für die Betriebe reduziert werden. Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, müssen nicht erneut von den Betrieben erfasst werden. Bewirtschaftungs- und Düngedaten, die die Betriebe bereits den Bundesländern gemeldet haben, sollen künftig anonymisiert an die Bundesbehörden weitergereicht werden können.