Das Bundesumweltministerium plant eine Verschärfung der Lärmgrenzwerte in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Bauernhöfe in Ortslagen. Diese neuen Regelungen könnten laut dem Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) das Ende der Betriebsentwicklung für viele landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagen bedeuten.
Die geplanten Änderungen sehen vor, die Lärmimmissionsgrenzwerte für dörfliche Wohngebiete tagsüber um 3 Dezibel (dB(A)) auf 57 dB(A) und nachts auf 42 dB(A) abzusenken. Laut HBB handelt es sich dabei faktisch um eine Halbierung der zulässigen Gesamtlärmimmission. Diese Absenkung hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Bioenergiebranche und die Landwirtschaft, da viele dieser Betriebe in dörflichen Wohngebieten angesiedelt sind.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, warnt davor, dass die neuen Grenzwerte die Entwicklungsmöglichkeiten betroffener landwirtschaftlicher Betriebe und Biomasseanlagen massiv einschränken könnten. Der Ausbau oder Neubau von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken könnte je nach Standort unmöglich gemacht werden oder durch zusätzliche Lärmschutzauflagen unrentabel werden.
Rostek kritisiert, dass dieses Vorhaben Bemühungen zum Bürokratieabbau konterkariert und neue Verwaltungsvorgaben schafft, die zusätzliche Kosten für Unternehmen und Verbraucher mit sich bringen. Bisher gab es für „dörfliche Wohngebiete“ keine spezifischen Lärmimmissionsgrenzwerte, sondern es wurden die Werte für „Dorfgebiete“ angewendet. Im Gegensatz zu Dorfgebieten, wo land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Vorrang eingeräumt wird, könnten landwirtschaftliche Betriebe und Energieerzeugungsanlagen in dörflichen Wohngebieten nun benachteiligt werden.
Rostek warnt, dass strengere Lärmimmissionswerte dazu führen könnten, dass landwirtschaftliche Betriebe weiter aus den Dörfern verdrängt werden. Dies widerspreche dem Erhalt dörflicher Strukturen und sei auch nicht im Sinne der Energiewende.