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Bundeswaldgesetz: Überarbeitung nach Kritik von Waldbesitzern

Im vergangenen Herbst verursachte ein durchgesickertes Dokument des neuen Bundeswaldgesetzes Unruhe unter den Waldbesitzern und Forstwirten. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen, einschließlich der Einführung von Straftatbeständen und spezifischen Anforderungen zur Baumartenwahl sowie Rückegassen, wurden als zu eingriffstark empfunden. Die Betroffenen sahen sich dadurch kriminalisiert und bevormundet, was im Januar beim traditionellen Empfang des Ministers durch die Waldeigentümer zur Demonstration der Ablehnung führte.

Die Bundesregierung hat auf diese Bedenken reagiert. Aktuelle Informationen aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft () zeigen, dass von den früheren, strengeren Vorschlägen Abstand genommen wurde. Anstelle einer vollständigen Neukonzeption des Bundeswaldgesetzes ist jetzt lediglich eine Modifikation des bestehenden Gesetzes geplant.

Die neueste Überarbeitung des Entwurfs konzentriert sich auf das Wesentliche, um die Wälder zu stärken und dabei das Subsidiaritätsprinzip stärker zu berücksichtigen. Dieses Prinzip besagt, dass der Bund nur die Regelungen treffen sollte, die zur nachhaltigen Stärkung und Nutzung der Wälder absolut notwendig sind, während die Länder weiterhin flexibel agieren können.

Der Wald wird in der Überarbeitung sowohl als Klimaschützer, Ökosystem und Erholungsraum als auch als wichtiger Wirtschaftsfaktor betont, der zur Einkommensschaffung, Beschäftigung und als nachhaltige Rohstoffquelle unerlässlich ist.

Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf enthält die neue Fassung keine Straftatbestände mehr. Auch die Regelungen zu Rückegassen und der energetischen Nutzung von Holz wurden entfernt. Das Betreten des Waldes sowie Aktivitäten wie Radfahren, Reiten und Wandern bleiben erlaubt. Ebenso wurden die Bestimmungen zum Kahlschlag überarbeitet. Es ist geplant, Kahlschläge über einen Hektar nur noch mit Genehmigung der lokalen Behörden zuzulassen, um die Entstehung großer Freiflächen im Wald zu verhindern. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Einschlagstopps zu verordnen, etwa bei drohenden Hangrutschen.

Die Diskussionen um die Auswahl von Baumarten bei Aufforstungen werden nicht weiterverfolgt. Der Bund schreibt nicht vor, welche Baumarten zu sind. Vielmehr können die Waldbesitzer selbst entscheiden, welche Arten am besten zum jeweiligen Standort passen, während die Länder die standortgerechten Baumarten festlegen.

Der überarbeitete Entwurf wurde bereits zur Ressortabstimmung weitergeleitet, und es wird ein schneller Abschluss der Abstimmungen angestrebt. Andreas Bitter, Präsident der AGDW, warnt jedoch vor weiteren Regulierungen und unnötiger Bürokratie. Er betont die Bedeutung betrieblicher Freiheiten für die Waldbesitzer, um die Stabilität des Waldes und den erfolgreich voranzutreiben.

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