Die Debatte über den Schutzstatus des Wolfs in Deutschland bleibt ein heißes Thema. Ein neuer Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll jetzt für mehr Bewegung in der Angelegenheit sorgen. Die Ampelparteien stehen vor der Entscheidung, ob sie diesen Vorstoß unterstützen werden.
Der Wolf hat in Deutschland, abgesehen von den Gefahren durch Straßenverkehr und Krankheiten wie Staupe, keine natürlichen Feinde. Laut dem Deutschen Jagdverband (DJV) wächst der Wolfsbestand jährlich um mindestens 20 %. Während sich der Lebensraum des Wolfs jedoch nicht ausdehnt, ist Deutschland inzwischen eine der am dichtesten besiedelten Wolfsregionen weltweit. Dies führt zu einer erhöhten Gefahr von Übergriffen auf Weidetiere, trotz aufwendiger Herdenschutzmaßnahmen. Kritiker warnen, dass die Weidehaltung durch die steigende Wolfszahl gefährdet wird, was weitreichende Auswirkungen auf die Kulturlandschaft und die öffentliche Sicherheit, wie etwa den Deichschutz, haben könnte.
In der Politik wächst langsam das Bewusstsein, dass der Wolfsbestand reguliert werden muss. Die Diskussion über die erforderliche Änderung des Schutzstatus des Wolfs läuft jedoch seit Jahren ohne nennenswerte Fortschritte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nun einen neuen Antrag eingebracht, um „mehr Tempo“ bei der Herabstufung des Wolfs von einer „streng geschützten Art“ auf eine „geschützte Art“ zu fordern. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2023 und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2022 „unverzüglich zuzustimmen“.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Europäische Union als Vertragspartei eine außerordentliche Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention beantragt, die vor der nächsten regulären Tagung im Dezember 2024 stattfindet. Ziel dieser Sitzung wäre die Überführung des Wolfs von Anhang II in Anhang III des Übereinkommens von Bern. Nach Inkrafttreten dieser Änderung soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass der Schutzstatus des Wolfs in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von Anhang IV auf Anhang V herabgestuft wird.
Die Union begründet ihren Antrag mit einem Bericht der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, der die Zahl der in der EU lebenden Wölfe im Jahr 2023 auf 20.300 Exemplare schätzt. Experten sind der Ansicht, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erreicht und sogar überschritten ist. Die Zunahme der Wölfe hat jedoch sozioökonomische Folgen, insbesondere durch gerissene Nutztiere. Daten der EU-Kommission bestätigen, dass jährlich mindestens 65.500 Tiere durch Wölfe getötet werden.
Diese Zahlen übersteigen die Daten der Studie der „Initiative für die Großraubtiere Europas“ (LCIE), die für das Übereinkommen von Bern erstellt wurde. Aufgrund dieser Entwicklung legte die EU-Kommission am 20. Dezember 2023 einen Vorschlag vor, den Wolf aus Anhang II („streng geschützte Tierarten“) in Anhang III („geschützte Tierarten“) des Übereinkommens von Bern zu verschieben.