Die Bundesregierung hat kürzlich einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Regulierung der Bestände von Kormoranen und Saatkrähen abgelehnt. Der Antrag sah vor, Maßnahmen zur Bestandsregulierung dieser Vogelarten zu ergreifen, um mögliche Schäden an Agrarflächen und Fischbeständen zu reduzieren. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit im Bundestag.
Kritik an der Entscheidung
Der jagdpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans Jürgen Thies, äußerte Unverständnis über die ablehnende Haltung der Koalition. Er betonte, dass die geschützten Arten wie Kormorane und Saatkrähen mittlerweile selbst eine Bedrohung für andere Arten darstellen würden. Thies kritisierte die Regierung dafür, dass sie nicht auf die Sorgen und Nöte der Bevölkerung eingehe und stattdessen aus rein ideologischen Gründen am Artenschutz festhalte.
Bedrohung durch Saatkrähen
Insbesondere die steigende Population von Saatkrähen bereitet Sorgen. Derzeit wird ihre Zahl deutschlandweit auf über 200.000 Individuen geschätzt, mit einer steigenden Tendenz. Auf Agrarflächen verursachen die Saatkrähen erhebliche Fraßschäden, während sie in Wohngebieten für Lärmbelästigungen und Verkotungen sorgen. Diese Auswirkungen belasten nicht nur die Landwirte, sondern auch die Anwohner.
Auswirkungen des Kormorans auf Fischbestände
Auch der Kormoran hat sich in den letzten Jahren stark vermehrt und erreicht derzeit eine geschätzte Population von etwa 120.000 Exemplaren in Deutschland. Jeder Vogel frisst täglich bis zu 500 Gramm Fisch, was zu erheblichen Auswirkungen auf die Fischbestände führt. Heimische Fischarten wie Äsche und Neunauge sind bereits stark gefährdet, da der Kormoran einen erheblichen Einfluss auf ihren Bestand hat. Die Vögel bedienen sich auch an den Fischtreppen, die speziell für die Fischaufstiege gebaut wurden, und beeinträchtigen so die natürliche Wanderung der Fische zu ihren Laichplätzen.